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Trotz Gehalt: Gibt es dennoch Betriebsrente?

Karriere-Frage an Martina Perreng, Fachanwältin beim DGB.

Zum Ende des Jahres 2009 habe ich das Rentenalter erreicht. Ich bekomme dann die gesetzliche Rente sowie eine Betriebsrente meiner jetzigen Firma. Ich werde aber noch einige Zeit bei meiner jetzigen Firma weiterarbeiten. Geht das und habe ich neben meinem Gehalt Anspruch auf gesetzliche Rente und Betriebsrente?

Die meisten Arbeitsverhältnisse enden aufgrund tariflicher oder vertraglicher Vereinbarungen automatisch mit Beginn des gesetzlichen Rentenalters. Dass dies zulässig ist, hat kürzlich erneut das Bundesarbeitsgericht entschieden und zwar auch für Fälle, in denen der Anspruch auf gesetzliche Rente sehr gering ist und Ansprüche aus Sozialleistungen auslöst.

Es besteht aber die Möglichkeit durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entweder das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder nach der Beendigung ein neues, gegebenenfalls zu geänderten Bedingungen, zu begründen. Für den Anspruch auf die gesetzliche Rente spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt oder ein neues begründet wird. Der Anspruch auf gesetzliche Rente besteht in beiden Fällen neben dem Anspruch auf Arbeitsentgelt.

Anders kann die Sache bei der betrieblichen Altersversorgung aussehen. Das Betriebsrentengesetz selbst regelt diese Frage allerdings nicht. Vielmehr legen die so genannten Leistungspläne, also die konkrete Regelung des Arbeitgebers etwa zu Wartezeit, Höhe und konkreter Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung, fest, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Aus dem Versorgungsgedanken ergibt sich, dass in der Regel vorgesehen ist, dass betriebliche Altersversorgung erst gezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter gleichzeitigem Bezug der Altersversorgung dazu führen kann, dass der Erwerb von Anwartschaften und der Bezug von Leistungen parallel laufen würden. Das könnte zu erheblichen administrativen Problemen führen. Deshalb könnte es ratsam sein, formal das Arbeitsverhältnis zu beenden, und ein neues zu begründen. Sie sollten sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen.

Sowohl für die gesetzliche Rente als auch für die betriebliche Altersversorgung gilt, dass zusätzliche Anwartschaften erworben werden können, wenn die Leistungen nicht bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters beansprucht werden. Es könnte deshalb günstiger sein, für die Zeit, in der Sie noch Gehalt beziehen, die Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung und gesetzliche Rente ruhen zu lassen, um später höhere Leistungen zu erhalten. Foto: Promo

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an Martina Perreng

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