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Jobs & Karriere: Wenn der Chef ruft

Nur in Ausnahmefällen müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub für den Job unterbrechen

Pünktlich zu Beginn der Schulferien wird es in vielen Büros merklich leerer. Wer Kinder hat, nimmt sich meistens um diese Zeit Urlaub. Und pünktlich zum Reisebeginn stellt sich immer wieder die Frage: Wie erreichbar muss ich für mein Büro sein? Rechtlich gesehen muss der Arbeitnehmer sich in den Ferien nicht zurückmelden. Urlaub, so steht es im Bundesurlaubsgesetz, soll der Erholung dienen. Deshalb sollen die Arbeitnehmer in dieser Zeit auch nicht ständig mit Anfragen bombardiert werden.

Doch in Zeiten, in denen sich kaum noch jemand seiner Arbeitsstelle wirklich sicher ist, sieht die Wirklichkeit häufig anders aus. „In den zwei Wochen meines letzten Urlaubs gab es fast keinen Tag, an dem ich nicht irgendetwas zuarbeiten sollte“, sagt der Beschäftigte eines großen Berliner Arbeitgebers, der lieber anonym bleiben will. „Freie Tage wurden mir deswegen nicht gutgeschrieben.“ Offiziell betonen große Berliner Firmen, dass Erreichbarkeit im Urlaub eine freiwillige, individuelle Entscheidung sei.

Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber außer in für den Betrieb existenzbedrohenden Situationen Beschäftigte nicht zurückholen darf, wenn der Urlaub erst einmal bewilligt ist. Im Jahr 2000 gab das Bundesarbeitsgericht einem Kläger recht, dem gekündigt worden war, weil er sich weigerte, seinen Urlaub abzubrechen. „Sollte es wirklich einmal dazu kommen, dass jemand seinen Urlaub vorzeitig beenden muss, hat der Arbeitgeber die dadurch entstehenden Kosten zu tragen und den Urlaub wieder gut zu schreiben“, sagt die auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier.

Wenigstens im Urlaub Frieden vor dem Büro, so sieht das auch das Landesarbeitsgericht Berlin. Es befand 2001 in einem Urteil, ein Arbeitnehmer müsse noch nicht einmal eine Leerung seines Briefkastens organisieren, wenn er in den Ferien ist. Geht in der Urlaubszeit zum Beispiel eine Kündigung ein und der Betroffene findet sie erst bei seiner Rückkehr vor, kann er auch nach der abgelaufenen Frist von drei Wochen Einspruch gegen die Kündigung erheben. Auch wen in den Ferien das Fieber packt, kann sich trösten: Ärztlich attestierte Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet.

So ist die rechtliche Situation – der Alltag sieht jedoch oft anders aus. Ob das Diensthandy mit in den Urlaub genommen wird, hängt von der Verantwortung ab, die man im Arbeitsalltag hat: Je höher der Posten, umso erreichbarer sollte man auch in seinen freien Stunden und Tagen sein. Wer allerdings einen einfachen Angestellten zurück in den Betrieb ordert, weil ein Kollege krank geworden ist, muss auf dessen guten Willen bauen: sofern sich leicht eine Vertretung finden lässt, gibt es keinen Grund, einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückzuholen. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn das Problem nur durch eine Person geregelt werden kann.

So wird das auch in den meisten großen Berliner Firmen gehandhabt, etwa bei der Bankgesellschaft. In der Regel hinterlassen die Mitarbeiter eine Kontaktadresse oder Telefonnummer, unter der sie im Urlaub erreichbar sind. „Bei Führungskräften ist das selbstverständlich“, sagt Sprecherin Cornelia Reichel. Diese Regelung ist nicht schriftlich vermerkt, mit Ausnahme individuell vereinbarter Rufbereitschaften in der Urlaubszeit.

Bei Siemens ist Erreichbarkeit im Urlaub ebenfalls nicht festgeschrieben. Es wird den einzelnen Arbeitsteams selbst überlassen, ihre Abwesenheit zu organisieren. Dafür müssen die Arbeitnehmer dem Kunden gegenüber für Kontinuität sorgen, indem sie Vertreter benennen und Anrufe oder Emails automatisch umleiten lassen. „Wer vor seinem Urlaub eine gute Übernahme macht, sollte in der Regel auch nicht gestört werden“, sagt Sprecher Karlheinz Groebmair. Es sei selten, dass Kollegen aus dem Urlaub geholt würden. „Aber es kann ja auch im Interesse des Arbeitnehmers sein.“

Bei der deutschen Bahn funktioniert das ähnlich. Zu Jahresbeginn wird dort festgelegt, wer wann in die Ferien fährt und wer die Vertretung übernimmt. Führungskräfte müssen auch im Urlaub erreichbar sein. „Gerade in den ersten freien Tagen gibt es häufig noch die eine oder andere Nachfrage. Da macht es Sinn, von Zeit zu Zeit aufs Handy zu schauen“, sagt Sprecher Holger Auferkamp. „Das muss man aber nicht.“

Bei Selbstständingen ist das Problem wohl am schwersten zu lösen. Gabriele Sauer ist Kunstberaterin und Sprecherin des Verbands selbstständiger Frauen „Schöne Aussichten“. Sie weiß, dass Kolleginnen ihren Urlaub schon mal stornieren, wenn kurzfristig ein großer Auftrag kommt. Daher lassen viele Selbstständige ihr Handy im Urlaub an. Aber es gibt auch andere, die einfach das Fax ausstöpseln, den Anrufbeantworter ausschalten und für die freie Zeit abtauchen. Für Gabriele Sauer ist das Abschalten eine Frage der inneren Haltung. „Ich reise beruflich sehr viel, um mir die Arbeit außereuropäischer Künstler anzusehen. Da ist es oft schwer, im Urlaub die Arbeit zu vergessen.“ Ferien fangen dann für sie an, wenn es ihr gelingt, in eine Kirche oder ein Künstleratelier gehen kann, um sich einfach nur so umzuschauen.

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