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Jobs & Karriere: Zum Abschluss freigegeben

Betriebliche Weiterbildungen sollten zertifiziert sein. Aber nicht alle Nachweise sind etwas wert.

Ob Volkshochschule oder Fernlehrgang: Die Auswahl an Weiterbildungskursen ist groß. Genauso Umfangreich ist auch die Anzahl der Zertifikate, die man durch berufsbegleitende Fortbildungen erwerben kann. Denn Weiterbildungen werden nicht einheitlich bescheinigt. Sie führen zu einem IHK-Abschluss, Uni-Diplom oder zu einem Zeugnis mit Firmenstempel. Gerade bei betrieblichen Weiterbildungen ist unklar: Bekomme ich für besuchte Seminare nur einen feuchten Händedruck vom Chef? Oder einen Abschluss, der mir auch bei der Bewerbung in fremden Betrieben nutzt?

Eine formlose Bestätigung erhalten die meisten Mitarbeiter für ihre besuchten Kurse. Etwa jeder fünfte Lehrgang endet mit einem qualifizierenden Zertifikat, so das Ergebnis einer Studie des Bundesbildungsministeriums. Davon führt lediglich ein Prozent zu einer Qualifikation nach Standards der Industrie- und Handelskammer (IHK). „Abschlussprüfungen mit einem solchen IHK-Stempel sind immer noch der Goldstandard“, sagt Klaus Heimann, Bildungsexperte der IG Metall. Mit einer von der IHK abgenommenen Prüfung, zum Beispiel als Industriefachwirt oder Systemadministrator für Microsoft Produkte, kann der Arbeitnehmer seine Qualifikation auch bei fremden Unternehmen vermarkten.

Andere Unternehmen gehen bei der betrieblichen Weiterbildung auf Nummer Sicher, indem sie mit staatlichen Universitäten oder Business Schools kooperieren. So bietet Daimler einen Master of Business Administration (MBA) in Kommunikation und Unternehmensführung an der Technischen Universität München an. Die Deutsche Telekom lässt sich MBA-Programme vom renommierten britischen Henley Management College organisieren. Auf dem Zeugnis steht der Name der Hochschule, nicht der des Unternehmens. „Es ist immer ein Henley-Abschluss - alle machen die gleichen Prüfungen“, sagt Ian Turner, Direktor für Qualifikationsprogramme bei Henley.

Für Lehrgänge, deren Prüfungen nicht durch externe Stellen wie Universitäten oder Handelskammern abgenommen werden, existiert kein einheitliches Qualitätskriterium. „Es gibt eine Vielzahl von Modellen“, sagt Carsten Löwe, Geschäftsführer des Bundesverbandes betriebliche Weiterbildung. „Wir setzen uns dafür ein, dass Anbieter nach dem DIN-Qualitätsstandard zertifiziert sind.“ Doch Vorsicht: Über die Qualität der Seminare sagt der DIN-Stempel nichts aus. Neue Referenten müssen für das Zertifikat lediglich Praktika beim Bildungsträger absolvieren, Bewertungsbögen an die Seminarteilnehmer verteilen, kurz: sich gut organisieren. Vorschriften für die Ausbildung der Trainer gibt die Deutsche Industrienorm nicht. Allein die Erfahrungen ehemaliger Teilnehmer geben Auskunft.

Unabhängig von der Qualität der Angebote sind betriebliche Weiterbildungen immer einem Spannungsverhältnis unterlegen: „Der Arbeitnehmer will seinen Marktwert erhöhen. Der Betrieb möchte dagegen vermeiden, dass sich der Mitarbeiter mit den neuen Qualifikationen für einen Wechsel zur Konkurrenz fit macht“, sagt Gerhard Reutter vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE). Oft müssen Arbeitnehmer daher die Kosten der Seminare zurückerstatten, wenn sie danach nicht eine vereinbarte Zeit im Betrieb bleiben. „Wenn eine Firma die Fortbildung zum Meister zahlt und der Mitarbeiter innerhalb des ersten Jahres nach dem Abschluss geht, fordert der Arbeitgeber 80 Prozent der Ausbildungskosten zurück. Geht er im zweiten Jahr, sind es 60 Prozent“, sagt Bildungsforscher Bernd Käpplinger, Autor des Buches „Abschlüsse und Zertifikate in der Weiterbildung“.

„Finanziert der Arbeitgeber einen MBA-Abschluss oder eine Pilotenausbildung, sind die Kosten so hoch, dass er den Mitarbeiter für einige Jahre an sich bindet. Das ist rechtmäßig“, sagt IG-Metall Bildungsexperte Heimann. Aber die Bindungsfrist muss angemessen sein: Wenn die Firma den Abschluss als Meister zahlt, kann sie ein bis zwei Jahre betragen. Wenn die Firma aber für eine Weiterbildung 500 Euro investiert, kann sie das nicht als Begründung nehmen, einen Arbeitnehmer für ein Jahr an sich zu binden. Für eine Weiterbildung im Wert von 1000 Euro wäre eine Bindungsfrist von zwei bis drei Monaten angemessen.

Bei manchen Weiterbildungen wird Wissen vermittelt, das für Beschäftigte nicht in anderen Unternehmen verwertbar ist, weil es auf spezielle Aufgaben im eigenen Hause ausgerichtet ist. „Bei Daimler kann man einen Abschluss Industriemeister machen – allerdings wird dieser nur innerhalb des Betriebes anerkannt“, sagt Reutter vom Institut DIE. „Der Mitarbeiter wird also durch seine Weiterbildung stark an den Betrieb gebunden.“ Das Prestige des ausbildenden Unternehmens kann das Zertifikat trotzdem wertvoll machen – nur gibt es dafür keine Garantie.

Trotz bedeutender Fortbildungsakademien von Siemens und Bertelsmann schneidet die deutsche Wirtschaft bei betrieblichen Weiterbildungen international schlecht ab. Bei einem Vergleich unter 17 Industrienationen stufte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Deutschland auf Rang 13 ein. „Hierzulande ist es normal, dass jemand zehn Jahre keine Weiterbildung macht. Nach Analysen der OECD bilden sich Beschäftigte während ihres Erwerbslebens in Deutschland nur halb so lange weiter wie in Frankreich, der Schweiz oder Dänemark“, kritisiert Bildungsexperte Heimann. Ob IHK-Prüfung oder nicht: Hauptsache, die Leute kämen mal in die Gänge, wünscht sich der Fachmann.

Annette Leyssner

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