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Karrierefrage: Nickerchen im Büro

Ist Schlafen am Arbeitsplatz erlaubt? Die Frage beantwortet die Arbeitsrechtlerin des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Unser Leser fragt: Ich arbeite als Projektreferent in einem Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Wir arbeiten in Gleitzeit und jeder macht Mittagspause, wann es ihm passt. Nun hat mich mein Chef neulich dabei erwischt, als ich gegen 14 Uhr mit dem Kopf auf dem Schreibtisch geschlafen habe. Dass ich öfters so meine Pausen verbringe, hat ihn nicht interessiert. Er will mir nun kündigen. Kann er das?

Martina Perreng antwortet: Nein, das kann er nicht. Zum einen ist Ihre Pause Freizeit und wird dementsprechend auch nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Deshalb können Sie in dieser Zeit tun und lassen, was sie wollen: Essen gehen, spazieren gehen, Sport treiben oder eben auch ein Nickerchen machen. Natürlich müssen bei allen Aktivitäten auch die Belange des Betriebes berücksichtigt werden – der Mitarbeiter einer Bank, der seinen Schreibtisch im Kundenbereich hat, kann nicht am Arbeitsplatz schlafen, weil das dem Ansehen des Arbeitgebers schaden könnte.

Wenn Ihr Arbeitsplatz aber nicht öffentlich zugänglich ist und Sie auch für Ihre Kollegen wahrnehmbar Ihre Mittagspause für einen Kurzschlaf nutzen, kann darin kein Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten liegen, der eine Kündigung rechtfertigen könnte.

Selbst wenn man den Büroschlaf als Fehlverhalten werten wollte, das zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann, wäre eine Kündigung schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil Ihr Chef zunächst erklären müsste, dass er ein solches Verhalten nicht akzeptiert. Deshalb müsste er in jedem Fall vor der Kündigung eine Abmahnung aussprechen.

Die Reaktion Ihres Chefs ist im Übrigen unzeitgemäß. Unter dem Stichwort „Powernapping“ fördern heute viele Firmen sogar einen kurzen Schlaf in der Mittagspause, indem sie entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten mit Liegen oder Sesseln zur Verfügung stellen. Denn viele Studien, unter anderen von der Universität Düsseldorf (2007), weisen nach, dass ein Kurzzeitschlaf Gedächtnis, Reaktionsfähigkeit und insgesamt die Arbeitsleistung positiv beeinflusst.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

Martina Perreng

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