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Karrierefrage: Wie vereinbare ich ein Sabbatical?

Wie man eine berufliche Auszeit vertraglich absichert, erklärt die Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Unsere Leserin fragt: Ich bin in einem größeren Unternehmen tätig. Uns Mitarbeitern wird es ermöglicht, eine bezahlte Jobauszeit zu nehmen, in dem wir im Jahr davor dafür Geld ansparen. Nun plane ich für ein Jahr ins Ausland zu gehen. Muss ich das Sabbatical vertraglich mit meinem Chef vereinbaren? Was muss ich dabei beachten?

Unsere Expertin antwortet: Auch wenn es bei Ihrem Arbeitgeber eine allgemeine Vereinbarung darüber gibt, dass Auszeiten genommen werden können, wenn vorab entsprechend angespart wurde, muss im Einzelfall darüber immer eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Ihnen geschlossen werden. Denn eine allgemeine Regelung kann ja nur die grundsätzliche Möglichkeit festlegen, die dann durch die individuelle Vereinbarung konkretisiert wird.

Außerdem wird es wahrscheinlich so sein, dass der Arbeitgeber einer solchen Einstellung zustimmen muss. Denn es muss sichergestellt werden, dass während Ihrer Auszeit eine Vertretung da ist. Ist diese schwierig oder gar nicht zu bekommen, wird der Arbeitgeber einer Auszeit eher ablehnend gegenüberstehen. Auch sollten Sie vereinbaren, dass Sie wieder auf Ihren konkreten Arbeitsplatz zurückkehren können.

Ist Ihr Arbeitgeber mit der Auszeit einverstanden, muss sichergestellt werden, dass ein Arbeitszeitkonto für Sie geführt wird, auf dem das angesparte Entgelt gutgeschrieben wird. Dieses Konto muss gegen eine mögliche Insolvenz Ihres Arbeitgebers abgesichert werden, damit Ihnen Ihr Geld in jedem Fall zur Verfügung steht, auch wenn Ihr Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig sein sollte.

Wenn Sie ein ganzes Jahr frei gestellt werden wollen, müssen Sie sich überlegen, wie viel Geld Sie dafür brauchen. Um wenigstens die Hälfte Ihres bisherigen Entgeltes zu haben, müssten Sie im Jahr vor Ihrer Freistellung auf die Hälfte Ihres Einkommens verzichten. Da dies für viele Beschäftigte nur schwer zu finanzieren ist, werden die Ansparphasen meistens über einen längeren Zeitraum ausgedehnt. Dieser Methode auch hat das freie Jahr seinen Namen zu verdanken. „Sabbatical“ stammt ursprünglich aus der Tora und bezeichnete das siebte Jahr, in dem ein Feld ruhte, das sechs Jahre bearbeitet worden war.

Üblich ist – auch aufgrund der ersten Vereinbarungen solcher Sabbaticals an Universitäten und Schulen – dass ein Vierjahreszeitraum gewählt wird. Das heißt, es wird drei Jahre gearbeitet in denen man drei Viertel seines Gehaltes bekommt und ein Viertel wird auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Im vierten Jahr erfolgt dann die Freistellung und Sie erhalten ebenfalls jeden Monat drei Viertel Ihres normalen Gehaltes.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

Martina Perreng

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