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Wirtschaft: Kartell-Urteil zum Digital-TV

BERLIN .Das Bundeskartellamt hat der Bertelsmann-Firma CLT- UFA nach deren Angaben untersagt, ihre Anteile am Pay-TV-Sender Premiere von 37,5 Prozent auf 50 Prozent aufzustocken.

BERLIN .Das Bundeskartellamt hat der Bertelsmann-Firma CLT- UFA nach deren Angaben untersagt, ihre Anteile am Pay-TV-Sender Premiere von 37,5 Prozent auf 50 Prozent aufzustocken.CLT-Ufa wertete die Entscheidung als "Willkürakt", der "die Weiterentwicklung des digitalen Fernsehens in Deutschland verzögert".Damit werde "insbesondere amerikanischen Konzernen ein kaum noch einzuholender Wettbewerbsvorsprung verschafft", erklärte der Vorstandsvorsitzende der CLT-Ufa, Rolf Schmidt-Holtz.

Das Kartellamt hat erst für Dienstag eine Stellungnahme angekündigt.Allerdings hatten die Wettbewerbshüter bereits im September CLT-Ufa und die Kirch-Gruppe wegen ihrer Bestrebungen abgemahnt, mit dem Ausscheiden des Premier-Gesellschafters Canal+ ihre Anteile an dem Sender auf jeweils 50 Prozent aufzustocken.Damals hatte das Amt den beiden Medienkonzernen ein "einheitliches Vorhaben" unterstellt, mit dem eine bestehende marktbeherrschende Stellung weiter verstärkt werde.

Das Amt hatte die Vermutung geäußert, Kirch werde sein Digitalfernsehen DF-1 nach der Aufstockung des Premiere-Anteils zugunsten von Premiere einstellen.Damit bekäme Premiere eine "kaum mehr angreifbare Monopolstellung".Außerdem sei mit einem "Gruppeneffekt" im werbefinanzierten Fernsehen zu rechnen, bei dem Kirch mit Sat 1, DSF, Pro7 und Kabel eins sowie Bertelsmann mit RTL, RTL2, Super RTL und Vox führend seien."Beide Senderfamilien kommen hier zusammen auf einen Anteil von rund 90 Prozent am deutschen Fernsehwerbemarkt", schrieb das Kartellamt.

Schmidt-Holz warf den Kartellwächtern vor, die "tatsächlichen Wettbewerbsverhältnisse" auf dem Medienmarkt nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen."Tatsache ist dagegen, daß CLT-Ufa sowohl im Free-TV als auch im Filmrechtehandel, bei Filmproduktionen sowie im Sportrechtehandel in scharfer Konkurrenz zur Kirch-Gruppe steht." Mit der Übernahme der Premiere-Anteile von Canal+ sieht die CLT- Ufa ihren "tatsächlichen und rechtlichen Einfluß" auf Premiere "nicht erhöht".Bereits jetzt habe das Unternehmen "de facto einen Gesellschaftsanteil von 50 Prozent", da die Beteiligung über die Ufa laufe.Die CLT-Ufa werde die Konsequenzen aus der Untersagung "in Ruhe überdenken", hieß es.

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