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Wirtschaft: Kartellamt bremst Eon Ruhrgas

Behörde untersagt langfristige Lieferverträge

Bonn - Das Bundeskartellamt hat Eon Ruhrgas langfristige Gaslieferverträge mit Stadtwerken untersagt. Dabei geht es um Abkommen zwischen dem führenden deutschen Gasunternehmen und örtlichen Versorgern, die oft Laufzeiten von 15 Jahren und mehr haben. Solche Verträge verstießen gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, teilte das Kartellamt am Dienstag mit. Die Entscheidung, die mehrfach angedroht worden war, müsse sofort vollzogen werden.

Für den deutschen Gasmarkt könnte der Beschluss des Kartellamts weit reichende Folgen haben. So erhofft sich die Behörde eine Belebung des Wettbewerbs, wenn die Stadtwerke und andere Verteiler ihre Bezugsquellen kurzfristig wechseln können. Auf Dauer könnte dies, so die Hoffnung der Wettbewerbshüter, eine dämpfende Wirkung auf die Gaspreise haben.

Allerdings wird der Fall nun wohl erst vor Gericht gehen. Eon-Ruhrgas-Chef Burckhard Bergmann hatte bereits angekündigt, gegen eine Untersagungsverfügung des Kartellamts vor Gericht zu gehen. Beide Seiten hatten sich zuvor nicht auf eine Konsenslösung zur Öffnung des Gasmarkts verständigen können.

Das Kartellamt begründete seinen Beschluss mit einer zu starken Bindung von Stadtwerken und anderen Weiterverteilern an Eon-Ruhrgas. Das schotte den Markt ab und führe zu erhöhten Preisen, erklärte Behördenchef Ulf Böge. Konkurrenten könnten auf Jahre hinaus nicht zum Zuge kommen. Das Kartellamt sei zunächst nur gegen Eon-Ruhrgas vorgegangen, da es das größte Gasunternehmen in Deutschland sei. awm/dpa

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