zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kartellamt erwirkt Stromdurchleitung

BERLIN/KARLSRUHE (Tsp). Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat nach Angaben des Bundeskartellamts im Streit um die Durchleitung von Strom eines anderen Anbieters an die Stadtwerke in Waldshut-Tiengen eingelenkt.

BERLIN/KARLSRUHE (Tsp). Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat nach Angaben des Bundeskartellamts im Streit um die Durchleitung von Strom eines anderen Anbieters an die Stadtwerke in Waldshut-Tiengen eingelenkt. Die EnBW gestatte nun die Durchleitung von Strom des schweizerischen Energieunternehmens Aare-Tessin AG an die Stadtwerke der südbadischen Stadt, teilte die Wettbewerbsbehörde am Dienstag in Berlin mit. Daher sei das Kartellverfahren gegen die EnBW Transportnetze AG wegen des Verdachts der mißbräuchlichen Verweigerung der Stromdurchleitung eingestellt worden.

Die Energie Baden-Württemberg hatte bislang einen bis zum Jahr 2006 laufenden Liefervertrag mit den Stadtwerken in Waldshut-Tiengen als Grund für die Verweigerung angeführt, fremden Strom durch das eigene Netz zu leiten. Die Stadtwerke wollten dagegen den Liefervertrag mit EnBW beenden. Das Bundeskartellamt hatte das daraufhin gegen Energie Baden-Württemberg eingeleitete Prüfungsverfahren als Schlüsselverfahren zur Klärung grundsätzlicher Fragen zur Liberalisierung des Strommarktes bezeichnet. Das Kartellamt erklärte in Berlin am Dienstag weiter, in diesem Bereich konzentrierten sich die noch anhängigen Verfahren nunmehr auf die Durchleitungsverweigerung des Berliner Energieversorgers Bewag AG.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false