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Wirtschaft: Kartellamt: Gasgespräche gescheitert

Eon Ruhrgas will lange Laufzeiten bei bestehenden Lieferverträgen verteidigen / Jetzt drohen Verbote

Berlin – Im Streit zwischen dem Bundeskartellamt und den deutschen Ferngasgesellschaften über die Laufzeit von Gas-Lieferverträgen ist der angestrebte Kompromiss geplatzt. „Die Gespräche sind an Eon Ruhrgas gescheitert“, erklärte die Behörde am Montag. Kartellamtspräsident Ulf Böge will an diesem Dienstag Einzelheiten nennen und das weitere Vorgehen der Behörde schildern. Wahrscheinlich ist, dass die Wettbewerbshüter gegen die betroffenen Gaslieferanten jetzt Untersagungsverfügungen erlassen und die langfristigen Lieferverträge verbieten. Diese bewirken nach Meinung des Kartellamts eine Marktabschottung. Damit droht ein langwieriger Rechtsstreit vor Gericht.

Böge hatte die 15 großen Ferngasgesellschaften im Frühjahr aufgefordert, Vorschläge zur Verbesserung des Wettbewerbs auf dem deutschen Gasmarkt zu erarbeiten. Ein zentrales Wettbewerbshindernis sind nach Ansicht des Kartellamts dabei die Lieferverträge zwischen den Ferngasunternehmen und den Stadtwerken, die das Gas dann an die Endkunden weiterverkaufen. Diese Verträge haben heute eine Laufzeit von 20 Jahren und mehr. Böge wollte erreichen, dass sich Stadtwerke, die 80 Prozent und mehr ihres Gases von nur einem Lieferanten bekommen, höchstens zwei Jahre lang binden dürfen. Bei Kunden, die 50 Prozent und mehr ihres Gases von einer Adresse beziehen, hatte Böge eine Maximallaufzeit von vier Jahren erreichen wollen. Bereits bestehende Verträge sollten angepasst werden.

Darauf hat sich Marktführer Eon Ruhrgas nicht eingelassen. Noch bis Montagvormittag hatten beide Seiten verhandelt, obwohl das Kartellamt den Anbietern ursprünglich ein Ultimatum bis zum 21. September gestellt hatte. Die Behörde wolle „unverhältnismäßig“ in die Vertragsfreiheit der Unternehmen eingreifen, kritisierte Eon Ruhrgas. Der Versorger hätte zwar kürzere Laufzeiten für neue Verträge akzeptiert, wollte für seine laufenden Verträge aber Bestandsschutz. Das Kartellamt habe jedoch jeden Vertrauensschutz verweigert – selbst für Verträge, die vor April 1998 und damit vor der Liberalisierung des Gasmarktes geschlossen worden waren, bemängelte Eon Ruhrgas. Dagegen hatten alle anderen Gas-Gesellschaften den Forderungen der Wettbewerbshüter im Wesentlichen zugestimmt.

Verbraucherschützer sehen jetzt die Politik in der Pflicht. „Wir brauchen schnell eine handlungsfähige Regierung“, sagte der Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Carel Mohn. Die Energiekonzerne würden das politische Vakuum ausnutzen und die Konflikte auf die Spitze treiben. Die Branche habe es nicht geschafft, mit ihren Leitungsnetzen verantwortungsvoll umzugehen. Die Politik müsse jetzt über einen Zwang nachdenken, dass die Gas- und Stromversorger ihre Netze verkaufen, forderte Mohn.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sieht bei den Netzentgelten der Strom- und Gasnetzbetreiber Potenzial für Senkungen. Ende Oktober beginnt die Behörde mit der Überprüfung der Entgelte im Strom-, Ende Januar mit den Gebühren im Gasbereich. Erst danach könne man aber Genaueres sagen.

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