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Wirtschaft: Kartellamt geht weiter gegen Hochtief vor

Rechtsbeschwerde beim BGH BERLIN (chi).Im Dauerstreit um die vom Baukonzern Hochtief angestrebte stärkere Beteiligung beim Konkurrenten Philipp Holzmann gibt das Kartellamt nicht nach.

Rechtsbeschwerde beim BGH BERLIN (chi).Im Dauerstreit um die vom Baukonzern Hochtief angestrebte stärkere Beteiligung beim Konkurrenten Philipp Holzmann gibt das Kartellamt nicht nach.Am Mittwoch kündigte die Behörde an, sie werde gegen das Urteil des Berliner Kammergerichts, das Hochtief Mitte März in nahezu allen Punkten Recht gegeben hatte, nun Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.Auch die zwischenzeitliche Trendwende bei Hochtief ändere daran nichts, hieß es in Berlin.Der Konzern hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, seine Holzmann-Beteiligung nicht mehr um knapp zehn auf 35 Prozent aufstocken zu wollen, sondern lediglich um 0,2 auf 25,1 Prozent."Die Fusionskontrolle greift ab einer Beteiligung von 25 Prozent.Die grundsätzlichen Fragen sind damit weiter klärungsbedürftig", sagte Kartellamtssprecher Markus Lange.Sollte Hochtief nämlich für diese Aufstockung grünes Licht bekommen, stünde auch weiteren Zukäufen nichts im Wege.Eine neuerliche Überprüfung ist erst ab der Schwelle von 50 Prozent möglich. Das Kartellamt hatte die von Hochtief angestrebte Beteiligung im Januar 1995 untersagt mit der Begründung, daß dadurch unter anderem im Markt für Großprojekte eine marktbeherrschende Stellung erreicht werde.Das Kammergericht hatte dagegen Hochtief Recht gegeben, die diese Marktabgrenzung als "willkürlich" bezeichneten.

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