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Wirtschaft: Kartellamt greift auf dem Strommarkt durch

(Tsp). Die Mainzer Stadtwerke müssen auf Anordnung des Bundeskartellamts die Entgelte für die Nutzung ihres Stromnetzes um 20 Prozent senken.

(Tsp). Die Mainzer Stadtwerke müssen auf Anordnung des Bundeskartellamts die Entgelte für die Nutzung ihres Stromnetzes um 20 Prozent senken. Die Durchleitungsentgelte (siehe Lexikon), die die Stadtwerke anderen Unternehmen in Rechnungen stellen, seien „missbräuchlich überhöht“, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit. Mit der Missbrauchsverfügung sollen die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für Stromlieferungen unmittelbar verbessert werden, erklärte Behördenchef Ulf Böge. Dass Handlungsdruck bestehe, zeigten die jüngsten Insolvenzen von Stromhändlern und Preiserhöhungen zu Lasten der Verbraucher. Das Bundeskartellamt hatte Ende Januar 2002 insgesamt zehn Verfahren gegen Netzbetreiber eingeleitet. Vor gut einem Monat hatte die Wettbewerbsbehörde in diesem Zusammenhang bereits die EonTochter Thüringer Energie AG (Teag) aufgefordert, ihre Netzentgelte zu senken. Gegen die Bewag wird jedoch nicht ermittelt.

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