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Wirtschaft: Kartellamt: Länder müssen Gaskunden schützen

Wettbewerbsbehörde und Verbraucherschützer fordern ein schärferes Einschreiten gegen den Missbrauch von Marktmacht

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Berlin - Das Bundeskartellamt hat die Länderbehörden aufgefordert, stärker gegen die hohen Gaspreise vorzugehen. „Unser Preisvergleich gibt den Wettbewerbsbehörden die Grundlage, Missbrauchsverfahren gegen besonders teure Versorger einzuleiten“, sagte Sprecherin Irene Sewczyk am Donnerstag. Das Amt hatte am Vortag erstmals einen bundesweiten Vergleich der Gaspreise veröffentlicht. Dabei hatte die Behörde Preisunterschiede von bis zu 60 Prozent festgestellt. So verlangen die Stadtwerke im niedersächsischen Soltau für 7000 Kilowattstunden Gas 381 Euro, die baden-württembergische Gasversorgung Blaubeuren 605,86 Euro im Jahr. Die Gasag gehört zu den eher günstigeren Anbietern.

Auch Verbraucherschützer sehen Versäumnisse auf Länderebene. „Viele Landeskartellbehörden haben einen langen Winterschlaf gehalten“, sagte Holger Krawinkel, Energieexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) dem Tagesspiegel. Das gelte vor allem für Sachsen und Baden-Württemberg. „Etwa die Hälfte der 50 teuersten Anbieter finden sich in Sachsen, ein weiteres Viertel in Baden-Württemberg“, kritisiert der Verbraucherschützer: „Zumindest hier hätten die Kartellbehörden stärker eingreifen müssen.“ Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke/PDS) hat dagegen nicht vor, ein Missbrauchsverfahren gegen die Gasag zu eröffnen. „Wir haben keinen Anlass, etwas zu unternehmen“, sagte eine Senatssprecherin auf Anfrage.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sieht sich durch den Preisvergleich in seinen Plänen zur schärferen Preiskontrolle der Energiekonzerne bestärkt. „Nicht jeder Preisunterschied ist Ausdruck von Missbrauch, aber die Erhebung zeigt ganz klar: Wir müssen alles dafür tun, um denWettbewerb auf dem Gasmarkt zu fördern und den Missbrauch von Marktmacht zu unterbinden“, sagte Glos am Donnerstag.

Der Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft rechtfertigt die hohen Preisunterschiede mit den Konzessionsabgaben, die die Kommunen von den Versorgern für die Nutzung der Gasleitungen verlangen. Diese Abgaben sind unterschiedlich hoch. Während die Stadt München jährlich 15 Millionen Euro einnimmt, sind im Berliner Haushalt für dieses Jahr 7,2 Millionen Euro eingeplant. „Für Normalkunden macht die Konzessionsabgabe 0,93 Cent pro Kilowattstunde Gas aus“, berichtet Matthias Kolbeck, Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen. „Auf dieses Geld können wir nicht verzichten.“ Das sieht auch Münchens Oberbürgermeister Christian Ude so. „Wir wollen investieren und Schulden abbauen und keine Geldgeschenke machen“, sagte der SPD-Politiker.

Die CDU-Energiepolitikerin Katherina Reiche lobte die Veröffentlichung des Kartellamtes als „einen ersten wichtigen Weg in die Liberalisierung“. Wenn die Verbraucher nun ihre eigenen Gaspreise mit denen in anderen Regionen vergleichen können, sagte Reiche dem Tagesspiegel, dann werde sich ein „natürlicher Druck“ auf die eigenen Versorger, aber auch auf die Kommunen einstellen, die bei den Konzessionsabgaben über Gebühr Geld einnehmen und damit die Gaspreise hoch halten.

Verbraucherschützer Krawinkel hält die Konzessionsabgaben jedoch für vorgeschoben: „Vom Strompreis machen die Beschaffungskosten 50 Prozent aus, 25 Prozent entfallen auf Steuern und Abgaben. Die restlichen 25 Prozent können die Unternehmen selbst beeinflussen“, listet der Energieexperte auf. „Wenn diese 25 Prozent zu Preisunterschieden von 60 Prozent führen, zeigt das doch, dass sich die Versorger viel Geld in die Tasche stecken.“

Verbraucherschützer und Kartellamt machen vor allem den fehlenden Wettbewerb für die enormen Preisunterschiede verantwortlich. In den meisten Regionen können die Verbraucher ihren Anbieter nicht frei wählen, weil sich das Geschäft wegen der hohen Durchleitungsentgelte und der komplizierten Verträge für ortsfremde Anbieter nicht lohnt. Nur in Hamburg, Berlin und Bonn haben Gaslieferanten bisher den Versuch unternommen, den etablierten Anbietern Kunden abzujagen. Mit relevanten Preisersparnissen können Wechselkunden jedoch auch hier bislang nicht rechnen (siehe Grafik).

Das wird sich nach Meinung des Bundeskartellamts jedoch demnächst ändern. Nachdem die Bundesnetzagentur die Durchleitungsentgelte, die ortsfremde Konkurrenten zahlen müssen, gesenkt hat und den Netzinhabern ein vereinfachtes Vertragsmodell vorgeschrieben hat, werde sich der Wettbewerb beleben, glaubt Sewczyk.

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