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Wirtschaft: Kartellamt mahnt Stromversorger ab

Bonn (fo). Das Bundeskartellamt geht jetzt erstmals gegen einen Stromversorger vor, der den Wettbewerb durch überhöhte Netzpreise blockiert.

Bonn (fo). Das Bundeskartellamt geht jetzt erstmals gegen einen Stromversorger vor, der den Wettbewerb durch überhöhte Netzpreise blockiert. Am Dienstag mahnte die Bonner Behörde die Stadtwerke Mainz wegen missbräuchlicher Entgelte ab. Weitere Firmen sollen folgen. Insgesamt hat das Kartellamt zehn Missbrauchsverfahren eingeleitet. Damit soll laut Kartellamtspräsident Ulf Böge eine „substanzielle Senkung“ der Netzentgelte durchgesetzt werden. Diese seien „das Haupthindernis für wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten“. Die Stadtwerke Mainz wiesen die Vorwürfe zurück, Verbraucherschützer und neue Stromanbieter beklagen schon seit längerem, dass der Wettbewerb um private Stromkunden wegen überhöhter Durchleitungsgebühren nicht in Gang komme.

Vor knapp einem Jahr hatte das Kartellamt zunächst Vorverfahren gegen 22 Stromnetzbetreiber eingeleitet. Daraufhin senkten mehrere Anbieter ihre Gebühren. Ende Januar eröffnete das Kartellamt dann Missbrauchsverfahren gegen insgesamt zehn dieser Firmen.

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