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Wirtschaft: Kartellamt rechnet mit Stromkonzernen ab

Die Wettbewerbshüter mahnen RWE ab, das Verfahren gegen Eon folgt. Industriekunden könnten Schadenersatz geltend machen

Berlin - Den Stromkonzernen RWE und Eon drohen Schadenersatzforderungen ihrer Industriekunden in Milliardenhöhe. Nach Meinung des Bundeskartellamts haben die zwei größten deutschen Stromversorger den Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten dazu genutzt, den Strompreis für Industriekunden ungerechtfertigt in die Höhe zu treiben. Die Wettbewerbshüter schickten RWE deshalb am Mittwoch eine Abmahnung, ein entsprechendes Verfahren gegen Branchenprimus Eon soll folgen, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, am Mittwoch in Bonn. Ob auch EnBW und Vattenfall mit einer Abmahnung rechnen müssen, ist noch offen. Privatkunden sind von dem Verfahren nicht betroffen. An der Börse gehörten RWE und Eon zu den Verlierern.

Seit Anfang 2005 müssen Kraftwerke und Unternehmen, die Kohlendioxid in die Luft blasen, Emissionsberechtigungen für ihre Produktion haben. Will ein Unternehmen mehr CO2 ausstoßen, muss es Zertifikate hinzukaufen. Wer weniger CO2 ausstößt, als er dürfte, kann Zertifikate verkaufen. Obwohl die Stromversorger die Zertifikate seinerzeit kostenlos von der Bundesregierung bekommen hatten, hatten sie die fiktiven Preise für die Verschmutzungsrechte in voller Höhe auf ihre Tarife aufgeschlagen. Die Preise seien 2005 um bis zu 50 Prozent gestiegen, berichtet die Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVM). Der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) beziffert den Preisanstieg auf rund fünf Milliarden Euro im Jahr. Dagegen hatten fünf Industrieverbände, darunter der VIK und die WVM, sowie ein Stromhändler Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt.

Mit Erfolg. Die Wettbewerbsbehörde verglich die Preisgestaltung von RWE mit der anderer Unternehmen, die ebenfalls am Emissionshandel teilnehmen. Diese hätten ihre Preise nicht erhöht. RWE und Eon hätten dagegen ihre marktbeherrschende Stellung in Deutschland ausgenutzt, meint Böge.

Das Kartellamt billigt den Versorgern zu, 25 Prozent des Zertifikate-Wertes in den Preisen zu berücksichtigen. Zulässig wäre demnach ein Aufschlag von maximal drei Euro pro Megawattstunde und nicht – wie geltend gemacht – von zwölf Euro, sagte Böge. Die überzahlten Beträge für das Jahr 2005 müssen sich die Industriekunden von den Versorgern zurückholen. „Ich fordere alle Unternehmen auf, die von der Abzocke betroffen waren, den Rechtsweg zu prüfen“, sagte Werner Marnette, Vorstandschef des größten europäischen Kupferproduzenten Norddeutsche Affinerie dem Tagesspiegel. „Wir überlegen das sehr genau.“

RWE wies die Vorwürfe zurück. Der Zertifikatehandel funktioniere nur, wenn sich die Preise für die Zertifikate in wirtschaftlichen Entscheidungen zum Einsatz der unterschiedlichen Kraftwerke niederschlagen. RWE muss bis zum 22. Februar Stellung beziehen. Danach entscheidet das Kartellamt endgültig.

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