Wirtschaft: Kein Anspruch auf Schadenersatz
Wer wegen des Stromausfalls stundenlang im Flugzeug saß und Anschlussflüge verpasst hat, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. „Das ist höhere Gewalt“, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen.
Wer wegen des Stromausfalls stundenlang im Flugzeug saß und Anschlussflüge verpasst hat, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. „Das ist höhere Gewalt“, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen. Nur bei Pauschalreisenden, die einen gebuchten Anschlussflug nicht erreichten, würden die Kosten für den neuen Flug zwischen Reisendem und Fluggesellschaft geteilt. Tsp
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