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Wirtschaft: „Kein Bild, kein Ton, ich komme schon“

Was Sie bei Fernseh-Reparaturdiensten beachten müssen

Ein Alptraum: Im Fernsehen läuft der Lieblingsfilm, und plötzlich herrscht auf der Mattscheibe nur noch Schneegestöber. TV-Geräte, Videorecorder, Radios und Stereoanlagen – irgendwann ist jedes Gerät einmal kaputt. Bringt man es in die Werkstatt, geht der Ärger oft erst richtig los: „Manche Handwerker raten selbst bei Kleinigkeiten von einer Reparatur ab, weil sie ihren Kunden einen neuen Apparat aufschwatzen wollen“, sagt Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin. „Andere drängen zu Reparaturen, obwohl nichts mehr zu retten ist.“ Doch kein Grund zur Verzweiflung: Wer einige Tipps beachtet, muss auch als Laie nicht befürchten, übers Ohr gehauen zu werden.

Kostenvoranschlag. Strichau rät: Keinen Auftrag vergeben ohne Kostenvoranschlag. So kann man vergleichen, ob sich die Reparatur überhaupt noch lohnt – oder ob ein Neukauf günstiger wäre. „Außerdem sollte man sein Gerät nicht ohne konkrete Absprache im Reparaturgeschäft zurücklassen“, rät der Verbraucherschützer.

Handwerker auswählen: Vorsicht ist nach der Erfahrung von Verbraucherschützern vor allem bei Handwerkern geboten, die nach Hause kommen, sich das defekte Gerät kurz anschauen und es dann ohne Fehlerdiagnose mitnehmen. Viele würden das Gerät ein paar Tage später wieder liefern – ohne auch nur eine Schraube angerührt zu haben. „Die behaupten dann einfach, dass man den Apparat wegen des Transports nicht gleich anstellen darf“, sagt Strichau. Bis den Kunden auffällt, dass das Gerät immer noch nicht funktioniert, sind die selbst ernannten Handwerker aus dem Haus – natürlich mit dem Geld für die angebliche Reparatur. Besonders häufig passiere das bei Betrieben, die mit kleinen Werbezetteln auf sich aufmerksam machen: „Da heißt es dann Kostenvoranschlag und Anfahrt nur drei Euro – von solchen Unternehmen ist generell abzuraten“, warnt Strichau. Auch Wolfgang Schramm, Geschäftsführer der Landesinnung Informationstechnik, empfiehlt Kunden, ihre Geräte nur niedergelassenen Handwerkern mit eigenem Laden anzuvertrauen. „Vor Betrieben, die sich im Telefonbuch mit Pseudonamen wie AAA nach vorne drängeln, kann ich nur warnen“, sagt er.

Damit man erst gar nicht an einen unseriösen Betrieb gerät, lohnt sich ein Anruf bei der Landesinnung Informationstechnik (Tel: 030/6958056). Dort kann man sich Innungsbetriebe in der Nähe nennen lassen. Für jedes Gerät findet man den passenden Experten – je nachdem, ob es sich um ein Billigprodukt, Markenware oder ein Oldie-Modell handelt. Auch im Internet ist eine Liste mit den Namen der Innungsbetriebe verfügbar ( www.informationstechnikerinnung.de ). Reklamation: Ist das Gerät trotz der Reparatur nicht in Ordnung, haben die Kunden einen Erfüllungsanspruch: Der Betrieb muss die Reparatur nachholen – selbstverständlich umsonst. Ist er dazu nicht in der Lage, kann man sein Geld zurück fordern, auch noch nach Jahren. „Auf Reparaturen gibt es genauso wie auf neu gekaufte Ware eine zweijährige Gewährleistung“, sagt Strichau. Geht in dieser Zeit an der reparierten Stelle etwas kaputt, muss der Handwerker erneut ran. „Wenn der Betrieb sich weigert, sollte man die Verbraucherzentrale einschalten“, empfiehlt Strichau. Oder man wendet sich an die Landesinnung Informationstechnik, die auch als Schiedsstelle arbeitet. „Bei Streitfällen zwischen Handwerkern und Kunden versucht der Obermeister der Innung, auf den Betrieb so einzuwirken, dass ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann“, erklärt Schramm. Ein bis zwei Mal pro Woche stünden solche Fälle an. „Meistens kann eine sinnvolle Lösung für beide Seiten erreicht werden.“

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