zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Von Alfons Frese Der Unterschied zwischen dem ursprünglichen HartzKonzept und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beläuft sich auf viereinhalb Monate. Hartz wollte für die Leiharbeitnehmer der neuen Personal-Service- Agenturen einen Anfangslohn in Höhe des Arbeitslosengeldes – und zwar sechs Monate lang.

Von Alfons Frese

Der Unterschied zwischen dem ursprünglichen HartzKonzept und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beläuft sich auf viereinhalb Monate. Hartz wollte für die Leiharbeitnehmer der neuen Personal-Service- Agenturen einen Anfangslohn in Höhe des Arbeitslosengeldes – und zwar sechs Monate lang. Die Regierung will das auch – aber nur für sechs Wochen. Danach sollen Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn bekommen, den auch die „normalen“ Beschäftigten in den Betrieben bekommen. Equal pay heißt das in der Sprache der Zeitarbeitsbranche. Equal pay ist übrigens keine Erfindung der regulierungssüchtigen Deutschen mit ihren viel zu hohen Löhnen, auch die EU empfiehlt ihren Mitgliedern, den Gleichheitsgrundsatz anzuwenden. Kurz gesagt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – jedenfalls nach einer Übergangsfrist. Auch die EU schlägt vor, in den ersten sechs Wochen weniger Lohn zu zahlen und dadurch den Anreiz zu Neueinstellungen bei den Arbeitgebern zu erhöhen.

Doch wann beginnt der Anreiz zu wirken? Müssen die Löhne um zehn oder um 30 Prozent unter den im Betrieb üblichen Löhnen liegen? Und wie ist das mit den so genannten Mitnahmeeffekten: Es könnte Firmen geben, die nur noch Leiharbeiter beschäftigen, um Lohnkosten zu sparen. Noch schlimmer: Die „normalen“ Mitarbeiter werden gefeuert, damit es Platz gibt für die billigen Leiharbeiter. Und wer stellt überhaupt noch jemanden regulär ein, wenn es doch bei jedem Arbeitsamt/PSA künftig billige Leiharbeiter gibt? Das Problem ist vielschichtig – und deshalb auch gut bei den Tarifpartnern aufgehoben. Sie sollen sich darüber verständigen, für welche Arbeitslosengruppe welcher Lohn gilt. Grob gesagt, geht das nach der Devise: Je schwerer vermittelbar, desto geringer das Einstiegsgehalt des Leiharbeitnehmers. Anders gesagt: Ein schlecht qualifizierter älterer Arbeitsloser, der nicht gut deutsch spricht, wird länger als sechs Wochen deutlich weniger Geld kriegen als seine Kollegen in dem Betrieb, der ihn ausgeliehen hat. Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist bei der Reintegration in den regulären Arbeitsmarkt nicht durchzuhalten.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false