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Wirtschaft: Kein Pardon für Südmilch-Manager

Sachsenmilch-Prozeß endet mit Bewährungsstrafen / Auch Roland Ernst verurteilt STUTTGART(AP/rtr).Das Landgericht Stuttgart hat am Montag zwei frühere Molkerei-Manager im Prozeß um die Sachsenmilch-Pleite zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.

Sachsenmilch-Prozeß endet mit Bewährungsstrafen / Auch Roland Ernst verurteilt

STUTTGART(AP/rtr).Das Landgericht Stuttgart hat am Montag zwei frühere Molkerei-Manager im Prozeß um die Sachsenmilch-Pleite zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.Die Angeklagten Rudolf Hoffmann und Manfred Klecker wurden des Betrugs an der Deutschen Bank beim Börsengang der Sachsenmilch-Aktie sowie der Untreue wegen des Verkaufs fragwürdiger Molkerei-Kenntnisse für schuldig befunden.Der wegen Beihilfe zur Untreue mitangeklagte Bauunternehmer Roland Ernst muß eine Geldstrafe von 630 000 DM zahlen. Hoffmann erhielt zwei Jahre Gefängnis und muß 100 000 DM Geldbuße an gemeinnützige Einrichtungen bezahlen.Klecker wurde zu einem Jahr Haft und 10 000 DM Geldauflage verurteilt.Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.Die Staatsanwaltschaft hatte für Hoffmann eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren und für Klecker von 15 Monaten auf Bewährung beantragt.Im Fall von Ernst hielt sich die 11.Wirtschaftsstrafkammer an den Antrag der Anklagevertretung. Der Vorsitzende Richter Robert Müller begründete den Untreue-Schuldspruch damit, daß die Angeklagten die Sachsenmilch gezwungen hätten, Vorabzahlungen für den Kauf von Molkerei-Kenntnissen an den ehemaligen Mutterkonzern Südmilch in Stuttgart zu leisten.Auf diese Weise hätten die Manager Mitte 1991 entstandene Verluste bei der Südmilch ausgleichen wollen und das Risiko auf die Sachsenmilch abgewälzt. Der fragwürdige Know-how-Transfer sei über den beim Sachsenmilch-Neubau in Leppersdorf bei Dresden als Generalunternehmer fungierenden Mitangeklagten Ernst gelaufen.Ernst hatte die 14 Aktenordner umfassenden Molkerei-Unterlagen für 37 Mill.DM von der Südmilch gekauft und für 38 Mill.DM an die Sachsen weiterveräußert.Ernst sei bewußt gewesen, daß sich die Südmilch mit diesem Geschäft außerordentliche Erträge beschaffen wollte, erklärte der Richter.In den Know-how-Transfer war nach Auffassung des Gerichts auch der ehemalige Südmilch-Vorstandschef Wolfgang Weber verwickelt, der sich nach Paraguay abgesetzt hat. Zum Vorwurf des Betrugs an der Deutschen Bank sagte Richter Müller, der Angeklagte Hoffmann habe bewußt falsche Angaben bei der Einführung der Sachsenmilch-Aktie an der Frankfurter Börse im Börsenprospekt gemacht.Hätte die Deutsche Bank gewußt, daß für das Neubauprojekt in Leppersdorf kein Festpreis vereinbart gewesen sei, hätte das Kreditinstitut den Börsengang so nicht durchgeführt.Die Deutsche Bank hatte die Sachsenmilch-Aktie im Dezember 1991 als erstes Papier eines Ost-Unternehmens an die Börse gebracht.Ihr war ein Verlust von 43 Mill.DM entstanden, weil sie die Sachsenmilch-Aktien freiwillig zurückgekauft hatte.Die Sachsenmilch war 1993 in Gesamtvollstreckung gegangen.Die Südmilch meldete Vergleich an und gehört heute zur niederländischen Campina Melkunie.Die Urteile wurden unmittelbar nach ihrer Verkündigung rechtskräftig.Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft erklärten, auf die nächsthöhere Instanz zu verzichten.

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