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Produktionskontrolle im Südzucker-Werk in Offenau. Beim angemessenen Preis nahm es das Unternehmen in jüngerer Vergangenenheit wohl nicht so genau.

© dpa

Kein Vergleich: Vivil und Südzucker streiten um Preisabsprachen

Nach einer hohen Millionenstrafe von den Kartellwächtern droht Südzucker nun eine Klagewelle. Den Auftakt macht Bonbonfabrikant Vivil.

Im Streit zwischen dem Bonbonhersteller Vivil und Südzucker ist keine gütliche Einigung in Sicht. Am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Mannheim wollten beide Parteien am Freitag nicht auf die Anregung des Richters eingehen, zu einem Vergleich zu kommen.

Bonbonhersteller Vivil verlangt Schadensersatz in Millionenhöhe. Doch warum klagt Vivil und welche Konsequenzen kann der Prozess haben? Einige Fragen und Antworten:

Warum hat der Bonbonhersteller Vivil Südzucker verklagt?

Der Grund ist, dass Südzucker mit anderen Zuckerproduzenten ein Kartell gebildet hat. Weil die Preise in einem Kartell meist höher liegen als im freien Wettbewerb, befürchtet Vivil, zu viel für Zucker gezahlt zu haben. Das Unternehmen verlangt daher 1,3 Millionen Euro Schadensersatz von Südzucker.

Was war das für ein Kartell?

Aus Sicht des Bundeskartellamts haben sich Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen (Diamant-Zucker) über Jahre hinweg über Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen. Das ist verboten. Die Behörde brummte den Unternehmen daher vor einem Jahr hohe Kartellstrafen auf. Südzucker musste mit 195,5 Millionen Euro die höchste Einzelstrafe zahlen.

Was für Folgen kann der Prozess haben?

Sollte Vivil Recht bekommen, droht den Zuckerproduzenten eine Klagewelle wegen überhöhter Preise. Schließlich ist Zucker in sehr vielen Produkten enthalten. Nach Angaben des Bundeskartellamts haben bereits mehr als 100 Unternehmen Einsicht in die Zuckerkartell-Akten beantragt. Auf dieser Basis können sie überlegen, ob sie klagen. Südzucker hat nach Angaben eines Sprechers außer Vivil noch zwei weitere Klagen in dieser Sache auf dem Tisch. Beim Landgericht Hannover ging Ende 2014 eine Schadensersatz- und Auskunftsklage eines niedersächsischen Marmeladenherstellers gegen Nordzucker und Pfeifer & Langen ein.

Was ist das Schwierige an dem Prozess?

Den Kartellverstoß an sich muss Vivil nicht mehr nachweisen. Nach Ansicht des Hamburger Kartellrechtsexperten Bernd Fleischer von der Hamburger Kanzlei Rose & Partner dürfte es allerdings schwierig werden, den konkreten Schaden nachzuweisen und zu beziffern. Die Berechnungen seien komplex, sagte er. Hier spiele unter anderem die Gestaltung der Verträge eine wichtige Rolle. Südzucker könnte aber auch argumentieren, dass Vivil die überhöhten Preise möglicherweise an die Endverbraucher weitergereicht hat.

Können die Verbraucher selbst auch klagen?

Rein theoretisch könnten auch Konsumenten gegen die Zuckerhersteller klagen, sagt Fleischer. Da sie in der Regel aber nur die üblichen Haushaltsmengen Zucker eingekauft hätten, sei der finanzielle Schaden für eine Klage zu gering. Etwas anders würde der Fall liegen, wenn die Zuckerhersteller massenhaft Prozesse gegen Zwischenabnehmer wie Vivil verlieren. Dann würde durch die Vielzahl an betroffenen Produkten auch der Schaden für den Endverbraucher offensichtlicher.

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