Wirtschaft: Keine Aufwandsentschädigung: Platzt das Kreditgeschäft gehen Banken leer aus
Eine Bank hat nach einem geplatzten Kreditgeschäft keinen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, wie jetzt auch das Dresdner Oberlandesgericht (Az.:7 U 2238/00) entschied.
Eine Bank hat nach einem geplatzten Kreditgeschäft keinen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, wie jetzt auch das Dresdner Oberlandesgericht (Az.:7 U 2238/00) entschied. In dem Fall hatte eine Firma von April bis Juni 1999 mit einer Bank über die Gewährung einer Bauträgerfinanzierung in Höhe von 8,9 Millionen Mark verhandelt. Als die Firma von der Finanzierung absah, buchte die Bank 25 000 Mark als Aufwandspauschale vom Konto der Firma ab. Dies sei unrecht gewesen, befand schon das Landgericht Chemnitz. Wie das OLG jetzt schreibt, könne allein das Ausfertigen von Vertragsentwürfen bei einem solch komplexen Bauprojekt noch kein schützenswertes Vertrauen der Bank auf den Abschluss eines Vertrages erzeugen.
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