zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Keine Chance für die Pfand-Gegner

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück/Einheitliches System im Handel bis Oktober 2003

Berlin (Tsp). Das Dosenpfand kann pünktlich zum 1. Januar in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag eine Verfassungsbeschwerde von Händlern gegen die Pfandpflicht ab. Zwölf Tage vor dem Start wollen Handel und Getränkeindustrie nun doch mit dem Aufbau eines einheitlichen Pfandsystems beginnen.

Spätestens vom kommenden Oktober an sollen Kunden Dosen und Einwegflaschen bundesweit bei jeder beliebigen Verkaufsstelle zurückgeben können. Darauf einigten sich Unternehmens und Verbändevertreter am Freitag bei einem Spitzentreffen mit Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne).

Noch vor wenigen Tagen hatte der Handel den Aufbau eines bundesweiten Systems für gescheitert erklärt. Bei dem Spitzengespräch in Berlin sagten die Pfandkritiker nun zu, die Pfandpflicht im Handel pünktlich vom 1. Januar an umzusetzen. Trittin wollte sich im Gegenzug bei den Ländern dafür einsetzen, dass Übergangslösungen bei der Leergut-Rücknahme flexibel gehandhabt werden. Von den Behörden soll toleriert werden, dass Kunden ihr Leergut bis zum Start eines zentralen Systems nur dort zurückgeben können, wo sie die Getränke auch gekauft haben. Von Januar an dürfen Dosen und Einwegflaschen nur mit einem Pfand von mindestens 25 Cent verkauft werden. „Damit ist nunmehr nach langen und heftigen Streitereien für alle Beteiligten Klarheit geschaffen“, sagte Trittin. Noch vor Jahresende wollen Handel und Industrie einen verbindlichen Zeitplan für ein bundesweites Pfandsystem vorlegen.  Weil bislang ein solches System fehlt, haben große Handelsketten wie Metro und Spar angekündigt, eigene Rücknahmesysteme aufzubauen.

Bei den größten deutschen Discountern werden Kunden nach dem Start des Dosenpfands am 1. Januar bis auf weiteres allerdings keine Getränkedosen mehr kaufen können. Wie Aldi wird auch Lidl zunächst alle Getränke in Dosen aus den Regalen nehmen. Lidl verzichtet dann auch auf den Verkauf von Einwegflaschen. „Auf Grund der Pfandeinführung ab 1. Januar müssen alle Einwegvorräte abverkauft werden“, hieß es am Freitag in Zeitungsanzeigen des Discounters. Aldi wird nur für Plastikflaschen ein eigenes Rücknahmesystem aufbauen. Zuvor hatten bereits andere Händler angekündigt, auf den Verkauf von Getränken in Einwegverpackungen vorerst zu verzichten.

Zum Abbau der Vorräte reduzierten mehrere Lebensmittel-Händler die Preise betroffener Getränke um bis zu 50 Prozent. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums sagte mit Blick auf die Vorbereitungen des Handels: „Wir rechnen damit, dass der Anteil der Mehrweg-Verpackungen stark zunehmen wird.“

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am Freitag eine Verfassungsbeschwerde von Pfandgegnern ab. Damit hätten sich auch die ebenfalls gestellten Eilanträge auf Aussetzung der Pfandpflicht erledigt. Die Beschwerde war von drei Lebensmittelhändlern der Rewe-Handelsgruppe eingereicht worden, die vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin gescheitert waren. Aus Sicht der Karlsruher Richter liegen die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde nicht vor. Zwar beschränke die Pfandpflicht die „Berufsausübungsfreiheit“ der Lebensmittelhändler. Dies heiße jedoch nicht, dass dieses Grundrecht durch das Zwangspfand verletzt wäre. Auch das Grundrecht der klagenden Kaufleute auf Eigentum sei nicht verletzt. Die Händler hätten nicht schlüssig dargelegt, dass ihnen ein unzumutbarer Nachteil droht. Das Pfand ist damit juristisch kaum noch zu stoppen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false