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Wirtschaft: Keine Gefahr für „kleine“ Steuerbetrüger Finanzämter können neues Gesetz kaum nutzen

Düsseldorf Normale Steuerbürger müssen auch in Zukunft kaum damit rechnen, dass das Verschweigen von kleineren Zinserträgen in der Steuererklärung auffliegt. Nach Informationen des Handelsblatts sind die Finanzbehörden derzeit weder gewillt noch in der Lage, ein neues Gesetz, das ihnen ab April die Abfrage von Kontendaten ermöglicht, umfassend umzusetzen.

Düsseldorf Normale Steuerbürger müssen auch in Zukunft kaum damit rechnen, dass das Verschweigen von kleineren Zinserträgen in der Steuererklärung auffliegt. Nach Informationen des Handelsblatts sind die Finanzbehörden derzeit weder gewillt noch in der Lage, ein neues Gesetz, das ihnen ab April die Abfrage von Kontendaten ermöglicht, umfassend umzusetzen. „Das ist ein untaugliches Instrument“, sagte Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG), dem Handelsblatt. „Zu flächendeckenden Überprüfungen sind die Finanzbehörden gar nicht in der Lage.“ Auch die Union hält das nicht für praktikabel: „Ein flächendeckendes Kontrollverfahren ist weder vom Gesetz vorgesehen, noch ist es sinnvoll, verhältnismäßig oder gewünscht“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Michael Meister.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), hatte erst kürzlich ein hartes Vorgehen der Finanzbehörden bei der Überprüfung von Kapitaleinkünften angekündigt: „Wir werden es Steuerhinterziehern nicht leicht machen.“ Das neue Gesetz, das nach dem Auslaufen der Steueramnestie Zinsbetrügern das Leben schwer machen soll, sieht vor, dass die Finanzermittler über das Bundesamt für Finanzen auf eine so genannte Kontenevidenzzentrale zugreifen dürfen – „wenn dies zur Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat“. Auch weitere Behörden sind dann abfragebefugt, etwa Sozialämter, die Bundesagentur für Arbeit sowie BAföG-Stellen.

Das Gesetz erweitert die Befugnisse der Finanzbehörden damit zum 1. April erheblich. Glaubte ein Finanzbeamter den Angaben eines Steuerpflichtigen nicht, konnte er bislang nur erneut nachfragen. Blieb der Steuerzahler bei seinen Angaben, war der Finanzbeamte weitgehend machtlos. Künftig kann der Beamte über die Kontenevidenzzentrale die Daten eines Bankkunden ermitteln, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Zahl der Konten. Erhärtet sich dadurch der Verdacht eines Steuerbetrugs – etwa weil der Betroffene eine hohe Zahl von Konten führt, aber keinerlei Zinserträge angegeben hat – können die Finanzbehörden gezielt von den Banken eine Offenlegung der Konten verlangen. DStG-Chef Ondracek gibt hingegen Entwarnung. Normale Steuerbürger müssten sich trotzdem keine Sorgen machen. Die Kontenabfrage sei eine Zusatzaufgabe – „und die halst sich kein Beamter gerne auf“, sagte Ondracek. ke/HB

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