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Wirtschaft: Keine Gefahr für VW

EU-Parlament verabschiedet neue Übernahme-Richtline

Brüssel (jh/HB). Das EUParlament hat am Dienstag in Straßburg nach über 14-jährigen Beratungen die EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Firmenübernahmen angenommen. Damit steht der Zustimmung der Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat am kommenden Montag nichts mehr im Weg.

Die über Jahre stark verwässerte Übernahmerichtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, die in ihren Ländern erlaubten Maßnahmen gegen unfreundliche Übernahmeangebote weiterhin zuzulassen oder zu verbieten. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass sie die Verwirklichung bereits gebilligter Kapitalerhöhungen im Fall einer drohenden Übernahme nicht untersagen wird. Die in Frankreich und Schweden existierenden Doppel- und Mehrfachstimmrechte werden von der EU-Direktive nicht angetastet. Auch das VW-Gesetz, das die Übernahme des Autobauers durch einen Investor erschwert, behält seine Gültigkeit.

Die Richtlinie sieht des Weiteren vor, dass die Hauptversammlung eines Unternehmens dem Vorstand generell untersagen kann, Schutzmaßnahmen anzuwenden, auch wenn diese in dem betreffenden Mitgliedstaat zugelassen sind. Sozialisten und Grünen gelang es im Parlament nicht, die Informationspflichten des Bieters gegenüber den Arbeitnehmern des begehrten Unternehmens zu verschärfen. Den Verhandlungspartnern in Parlament und Rat ist „klar, dass der Kompromiss hinter der ursprünglich ins Auge gefassten vollen Harmonisierung des europäischen Übernahmerechts teilweise zurückbleibt“, resümierte der zuständige Berichterstatter des Parlaments, Klaus-Heiner Lehne (CDU). Die Richtlinie tritt Anfang 2006 in allen Mitgliedstaaten in Kraft.

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