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Lohnende Arbeit: 3,2 Millionen Euro kassierten die Vorstände deutscher Dax-Konzerne 2012 im Schnitt.

© dpa

Keine gesetzliche Deckelung von Managergehältern: Kontrolle ist besser

Union und SPD wollen die Gehälter von Managern begrenzen. Doch das, was sie in den Koalitionsvertrag schreiben werden, geht nicht darüber hinaus, was viele Unternehmen schon freiwillig tun.

3,2 Millionen Euro kassierten die Vorstände der Dax-Unternehmen im vergangenen Jahr, hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) kürzlich ausgerechnet – im Schnitt. Denn in Einzelfällen darf es gern ein bisschen mehr sein, vor allem in der Autoindustrie. Nach VW-Chef Martin Winterkorn war Dieter Zetsche, Vorstandsvorsitzender von Daimler, mit 8,2 Millionen Euro die Nummer zwei auf der Liste der deutschen Topverdiener.

Mehrheit der Deutschen will Deckelung von Managergehältern

Das ist zu viel, meint die Mehrheit der Deutschen. 73,3 Prozent wünschen sich daher eine Lösung, wie sie die Initiatoren der Volksabstimmung in der Schweiz – allerdings vergeblich – durchsetzen wollten. Danach sollte die Vergütung der Manager maximal zwölfmal so hoch sein wie das Gehalt des am niedrigsten bezahlten Arbeitnehmers im Unternehmen.

Von solchen Deckelungen sind Union und SPD weit entfernt. Das, was sie in den Koalitionsvertrag schreiben wollen, entspricht eher dem, was bereits auf freiwilliger Basis – im „Corporate Governance Kodex“ – geregelt ist. Dort heißt es zur Vorstandsvergütung: „Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen.“ Die genaue Abgrenzung lege der Aufsichtsrat fest.

Viele Unternehmen begrenzen freiwillig die Topverdienste

Viele Unternehmen würden sich bereits an diesen Empfehlungen orientieren, sagte DSW-Sprecher Jürgen Kurz dem Tagesspiegel. Auch die Arbeitgeber sehen daher keinen Grund, warum sich der Staat in die Vergütung der Vorstände einmischen sollte. „Eine neue gesetzliche Regelung zur Vorstandsvergütung ist nicht erforderlich, weil der Corporate Governance Kodex bereits umfassende Transparenzregelungen enthält“, sagte der neue Präsident der Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, der „Bild am Sonntag“. Auch Kurz empfiehlt der Politik, erst einmal abzuwarten, ob sich die Corporate-Governance-Kommission durchsetzt. Diese gibt börsennotierten Unternehmen Empfehlungen für gute Unternehmensregeln und -aufsicht. Gegen Exzesse bei Vorstandsvergütungen setzt das Gremium vor allem auf Transparenz. Die Vorgaben sind als Instrument der Selbstregulierung gedacht und rechtlich nicht bindend.

Union und SPD wollen stärkere Kontrolle der Vorstandsvergütung

Das stört Union und SPD. Sie wollen daher per Gesetz eine stärkere Kontrolle der Vorstandsvergütung vorschreiben. Eine Schlüsselstellung haben dabei die Aufsichtsräte, die ein Maximalverhältnis festlegen sollen zwischen dem, was ein normaler Arbeitnehmer und der Vorstand im Unternehmen bekommt. Auch die Aktionäre sollen anschließend noch mitbestimmen. „Über die Vorstandsvergütung wird künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden“, heißt es in dem Entwurf des Koalitionsvertrags.

Die Aktionäre wollte schon die alte Bundesregierung bei der Festlegung der Vorstandsbezüge stärker einbeziehen. Um Auswüchse zu verhindern, wollte die schwarz-gelbe Koalition die Vergütungen der Spitzenmanager börsennotierter Unternehmen von der Zustimmung der Aktionärsversammlungen abhängig machen. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben scheiterte aber im Frühjahr an der Mehrheit der von SPD, Grünen und Linken geführten Länder im Bundesrat. „Das Gesetz reduziert den Einfluss der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat“, hatte SPD-Finanzexperte Joachim Poß seinerzeit die Ablehnung begründet.

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