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Wirtschaft: Keine Preiszuschläge im Nachhinein

Nachträglich von Reiseveranstaltern erhobene Zuschläge sind rechtlich nicht zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt entschieden (AZ.

Nachträglich von Reiseveranstaltern erhobene Zuschläge sind rechtlich nicht zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt entschieden (AZ. 6U29/01 und 6U30/01). Unzulässig sind demnach die von einigen Tourismus-Unternehmen nachträglich erhobenen Sicherheitsgebühren sowie Kerosinzuschläge. Kunden sollten jedoch mit der Rückforderung bereits gezahlter Zuschläge noch auf eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs warten, falls die Veranstalter in Revision gingen, rät die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese hatten gemeinsam mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Reiseveranstalter Bucher Reisen, LTU Touristik und Alltours geklagt und Recht bekommen. Die Verbraucherschützer hatten den Unternehmen vorgeworfen, aus den Geschäftsbedingungen für den Kunden gehe nicht unmissverständlich hervor, wie der Reisepreis berechnet werde. Die Richter seien der Rechtsauffassung gefolgt, heißt es.

gms

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