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Wirtschaft: Keine Steuererstattung für ausländische Aktien

Urteil des Finanzgerichts München MÜNCHEN (AP).Der Staat ist nicht verpflichtet, einem Aktienbesitzer für Dividenden aus ausländischen Wertpapieren Körperschaftssteuer zu vergüten.

Urteil des Finanzgerichts München MÜNCHEN (AP).Der Staat ist nicht verpflichtet, einem Aktienbesitzer für Dividenden aus ausländischen Wertpapieren Körperschaftssteuer zu vergüten.Dies entschied das Münchener Finanzgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.Die Gutschrift könne nur in den Staaten erfolgen, aus denen die Aktien stammten.In dem konkreten Fall hatte ein international renommierter Steuerrechtler zusammen mit seiner Frau Wertpapiere von dänischen, spanischen und niederländischen Kapitalgesellschaften gekauft.Bei seiner Klage auf steuerliche Begünstigung hatte sich der Aktionär auf eine Richtlinie der EU von 1990 berufen, wonach alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs innerhalb der Union beseitigt werden müssen.Eine Schlechterbehandlung der ausländischen Dividenden verstoße daher gegen EU-Recht, hatte der Kläger argumentiert.Er forderte zudem, seinen Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.(Aktenzeichen: Finanzgericht München 15 K 3861/93).

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