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Wirtschaft: Keine Willkür bei Kontoabfragen

Bankkunden werden durchsichtiger, aber nicht gläsern/Steueramnestie des Bundes enttäuschend

Finanzämter und andere Behörden haben von diesem Freitag an leichteren Zugriff auf Konto und Depotstammdaten der Steuerbürger. Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ am 1. April müssen sich Verbraucher allerdings nicht davor fürchten, zu „gläsernen Bankkunden“ zu werden. Nach heftigen Protesten hat das Bundesfinanzministerium unlängst einen Erlass nachgereicht, der das Gesetz abmildert.

Die Bundesbürger müssen auch laut Hermann Burbaum, Vorstandssprecher der Volksbank im nordrhein-westfälischen Raesfeld, nicht mit einer heimlichen und massenweisen Abfrage von persönlichen Kontodaten rechnen. Die Volksbank war in der vergangenen Woche mit ihrem Antrag auf einen einstweiligen Stopp des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. „Durch den Erlass sind dem Gesetz immerhin die Zähne gezogen worden, eine unkontrollierte Datensammlung ist nicht mehr möglich“, sagte Burbaum.

Nach den Ankündigungen des Bundesfinanzministeriums sollen die betroffenen Bankkunden über die Abfrage ihrer Kontostammdaten informiert werden – allerdings erst nachträglich. Kontostammdaten sind unter anderem der Name, das Geburtsdatum sowie Konto- und Depotnummern. Die Abfrage läuft wie folgt ab: Gibt es bei einer Steuerklärung Ungereimtheiten, fragt das Finanzamt zunächst beim Bürger nach. Entzieht sich dieser einer Aufklärung, so darf die Behörde die Stammdaten abfragen. Der Bürger habe aber weiterhin die „Möglichkeit, durch Gerichte überprüfen zu lassen, ob eine Abfrage rechtens sei“, sagt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD).Von Banken kann die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen erst verlangt werden, wenn sich der Verdacht auf Steuerbetrug erhärtet.

Der Bund der Steuerzahler mahnt hingegen Nachbesserungen des Gesetzes an: „Die Verwaltungsanweisung muss jetzt umgehend Eingang in die gesetzlichen Regelungen finden“, sagte Präsident Karl Heinz Däke. Auch die Verbraucherzentralen fordern eine „Konkretisierung“. „Es darf nicht der Willkür eines Einzelnen in einer Behörde überlassen sein, ob es zu einer Kontoabfrage kommt oder nicht“, sagte Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen. Diese Befürchtungen seien nicht stichhaltig, erwidert eine Sprecherin des Finanzministeriums. Bei jeder detaillierten Kontoabfrage über das Bundesamt für Finanzen müsse zum Beispiel der jeweilige Vorgesetzte des Steuerpflichtigen seine schriftliche Zustimmung geben. Laut einer Umfrage des Instituts Forsa zweifeln indes mehr als zwei Drittel der Bundesbürger daran, dass sich das Gesetz positiv auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler auswirkt.

Mit dem neuen Gesetz endet derweil die Steueramnestie mit einem für den Bund enttäuschenden Ergebnis. Die Einnahmen aus den nachträglichen Steuerzahlungen von Anfang 2004 bis Februar 2005 bezifferte Barbara Hendricks auf 1,2 Milliarden Euro. Finanzminister Eichel hatte mit fünf Milliarden Euro gerechnet. Weiterhin hätten Steuersünder die Möglichkeit, sich freiwillig selbst anzuzeigen, so Hendricks – mit guten Chancen, straffrei zu bleiben. Aber: Im Rahmen der befristeten Amnestie mussten Steuersünder 25 bis 35 Prozent auf hinterzogene Einnahmen zahlen; dies werde in Zukunft nicht mehr „so günstig sein“. Wie hoch der Steuersatz ausfällt, ist noch offen.

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