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KENNZEICHNUNG: Klare Regeln

Nur das Olivenöl der obersten Güteklasse darf sich in der Europäischen Union„Nativ extra“ nennen. Ein solches Produkt darf aber keine Fehler in Geruch und Geschmack haben.

Nur das Olivenöl der obersten Güteklasse darf sich in der Europäischen Union„Nativ extra“ nennen. Ein solches Produkt darf aber keine Fehler in Geruch und Geschmack haben. Zudem darf der Säuregehalt maximal bei 0,8 Prozent liegen. Daneben muss das Öl dutzende weitere chemische Werte einhalten. Hergestellt werden darf es nur mechanisch und ohne Wärmezufuhr. Geprüft wird das von sogenannten Olivenöl-Panels mit bis zu zwölf geschulten Testern. Bei leichten sensorischen Fehlern darf ein Olivenöl nur noch in der Güteklasse „Nativ“ verkauft werden. Im Test waren fünf der sechs mangelhaften Öle mit „Nativ extra“ ausgezeichnet, hätten aber eine Klasse herabgestuft werden müssen. Das Öl Baktat, ebenfalls als „Nativ extra“ bezeichnet, hätte gar nicht verkauft werden dürfen, weil es sich als Lampantöl herausstellte. Das ist ein Produkt mit starken sensorischen Fehlern, das nicht zum direkten Verzehr zugelassen ist, sondern erst raffiniert werden muss. Seit Juli 2009 muss bei „Nativem Olivenöl extra“ angegeben werden, wo die Früchte geerntet wurden und wo das Öl hergestellt wurde. Handelt es sich um Mischungen von Ölen aus verschiedenen Ländern, muss das ebenfalls angegeben werden. Derzeit sind jedoch noch viele Produkte ohne Kennzeichnung, weil sie vor Juli 2009 hergestellt wurden. jmi

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