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Vergleichen kann sparen: Das lohnt sich bei gut einem Viertel der Versicherten. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss bis zum 30. November gekündigt haben.

© picture alliance / dpa-tmn

Kfz-Versicherung: Welche ist die beste Versicherung für mein Auto?

Am 30. November ist Stichtag: Bis dahin können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. So kann man auch in diesem Jahr wieder hunderte Euro sparen.

Der 30. November ist für Autofahrer ein wichtiger Stichtag. Denn bis dahin können die meisten Kunden ihre Kfz-Versicherung für das kommende Jahr kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Weil jedes Jahr knapp drei Millionen der rund 60 Millionen Kfz-Versicherten ihren Anbieter wechseln, buhlen die Versicherungen in diesen Tagen mit Rabatten, Preisvergleiche und Schnäppchen um die Autofahrer. Wer wechselt, kann laut Stiftung Warentest nicht selten ein paar Hundert Euro pro Jahr sparen. In einem besonders drastischen Fall machten die Verbraucherschützer für Kasko und Haftpflicht zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter einen Preisunterschied rund 1000 Euro aus. Doch wie findet man im Dschungel der Tarife, Konditionen und Versicherer den passenden Tarif?

Im Internet checken

Wichtig ist es zunächst, verschiedene Angebote einzuholen. Einen ersten Überblick bieten eine ganze Reihe von Vergleichsportalen im Internet, etwa Check24 oder Verivox. Nach Eingabe von Fahrzeug-, Orts- und Fahrerdaten sowie diversen weiteren Informationen spuckt der Rechner die Angebote aus, gereiht nach Preisen. Der Service ist für den Kunden kostenlos. Wissen muss man jedoch: Die Portale erhalten für jeden Kunden, der über die Website eine Police abschließt, eine Provision, die auch je nach Versicherer unterschiedlich ist.

Tarife

Entscheidend für den Tarif ist immer das zu versichernde Modell und der Wohnort. Daran machen sich die wichtigsten Kriterien, wie Schadensfreiheitsklasse und die Kaskoeinstufungen fest. Dann folgen aber zahlreiche weitere Risikomerkmale, wie der Autotyp, das Baujahr, die Zahl der vertraglich fixierten Fahrer, wo das Auto nachts abgestellt ist, die Zahl der unfallfreien Jahre und eine mögliche Selbstbeteiligung. Kaum eine anderen Versicherungspolice ist so komplex aufgestellt wie die Kfz-Versicherung.

Nicht alle Policen bieten auch den gleichen Schutz. Der Bund der Versicherten empfiehlt, sich die Bedingungen genau anzusehen. Bestimmte Voraussetzungen sollten erfüllt sein. So sollte die Deckungssumme mindestens 100.000 Euro betragen und der Schutz sollte auch im Ausland gemietete Fahrzeuge abdecken.

Worauf sollte man achten?

Bei der Kaskoversicherung rät der Bund der Versicherten zu einer Police, die auch dann einen Schaden reguliert, wenn dem Verbraucher grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Außerdem sollten Schäden durch Wildunfälle oder Zusammenstöße mit Tieren jedweder Art versichert sein. Individuell abwägen sollten Autofahrer, ob ihnen Rabatte bei der Vereinbarung einer Werkstattbindung wirklich nutzen. Ausdrücklich abgeraten wird von einer Insassen-Unfallversicherung, weil berechtigte Ansprüche bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt werden.

674 oder 1008 Euro

Die Preisunterschiede, die die Suchmaschinen am Ende ausspucken, sind erheblich. So erhält ein fiktiver 50jähriger Testkunde mit einem VW Passat, einer Erstzulassung im Mai 2014 in Berlin und dem Wunsch nach einer Haftpflicht plus Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt in der Schadensfreiheitsklasse 2 Angebote zwischen 674 und 1008 Euro und in der Schadenfreiheitsklasse 8 zwischen 521 und 991 Euro pro Jahr. Dabei decken die Portale nie den kompletten Markt ab: So fehlt bei Check24 der Marktführer HUK mit den Produkten der HUK-Coburg sowie der HUK24. Nur die HUK-Tochter Bruderhilfe ist vertreten. Auch der Name Allianz taucht nicht auf, die Versicherung ist online nur unter dem Namen Allsecure vertreten. Ähnlich ist es bei Verivox. Diese großen Anbieter scheuten den Vergleich oder wollten ihre Produkte nicht über Vergleichsportale vermarkten, sondern lieber über das eigene Vertriebsnetz vermarkten, kritisiert Check24-Sprecher Daniel Friedheim.

Vertreter oder nicht?

Wer wechseln will, kann auch ohne Marktcheck direkt mit einem Vertreter oder einem Honorarberater sprechen. Vertreter vermarkten jedoch meist nur eine oder wenige Versicherungen. Verbraucherschützer kritisieren, dass hier oft nicht die beste und günstigste, sondern jene Police verkauft wird, die dem Vertreter hohe Provisionen bringt. Honorarberater wiederum beraten zwar neutral und provisionsfrei, verlangen aber ein Stundenhonorar.

Wer sonst hilft

Der Bund der Versicherten (BDV) empfiehlt Wechselwilligen, den Markt zunächst mit Hilfe der Suchmaschine der Nafi GmbH abzuklopfen, die er auch auf seiner Homepage verlinkt. „Der Vorteil ist, dass Nafi keine Provisionen mit der Vermittlung verdient, sondern für den Kunden nur die 15 besten Anbieter aus dem Markt filtert, die er dann selbst kontaktieren muss“, sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss.

Alle Versicherer findet der Kunde jedoch auch hier nicht, denn der BdV schließt vorab Anbieter mit Versicherungsbedingungen aus, die „für den Kunden nachteilig sind“. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmen, die eine Deckung von 100 Millionen Euro in der Haftpflicht nicht als Standard anbieten. Sehr wichtig ist laut BdV zudem, dass in der Kasko-Versicherung komplett auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichtetet werde. Manche Versicherungen wollen beispielsweise (Vollkasko-)Schäden am eigenen Auto nur teilweise übernehmen, wenn der Fahrer auf nasser Fahrbahn bei Rot über eine Ampel gefahren ist und aus Leichtsinn einen Unfall verursacht hat. Achtung: Der Konsum von Drogen und Alkohol zählt nicht als Fahrlässigkeit, die Versicherungen übernehmen keine Kosten.

Werkstattbindung

Ein faires Angebot sollte auch die Sonderausstattung wie ein Navigationssystem ohne zusätzliche Kosten mitversichern, sagt Boss. Auch die Bindung des Versicherten an eine bestimmte Werkstatt sei nur selten sinnvoll, glaubt der BdV, selbst wenn einige Versicherer gerade jetzt mit entsprechenden Rabatten locken. Denn mancher Autohersteller verknüpfe die Garantie mit Checks und Reparaturen in Vertragswerkstätten.

Nicht am falschen Ende sparen

Liegen die Angebote der Versicherer auf dem Tisch, müsse unbedingt das Kleingedruckte überprüft und verglichen werden, sagt Boss: „Es bringt dem Verbraucher nichts, wenn er 50 Euro im Jahr mit einem neuen Tarif spart, dann aber im Notfall eine schlechtere Leistung erhält. Der Teufel steckt da im Detail.“

Oft enthielten besonders günstige Tarife eben abgespeckte Leistungen und Einschränkungen, wo sie nicht auf den ersten Blick auffallen. Vorsicht gilt auch bei Sonderrabatten: Sie sind an ein bestimmtes Unternehmen gebunden und können meist nicht zum neuen Versicherer mitgenommen werden.

Tücken beim Wechsel

Fallstricke tun sich auch auf, wenn der Versicherte direkt nach einem Schadensfall wechselt: Denn nicht jede Versicherung sanktioniert einen Schaden mit derselben Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse. Auch einen zuvor vereinbarten Rabattschutz (keine Höherstufung nach einem Schadensfall) wird der neue Versicherer nicht einfach übernehmen. Viel sparen können vor allem jene Autofahrer, sagt Check24-Sprecher Friedheim, denen mit dem Hinweis auf ihr Alter oft besonders hohe Prämien abgeknöpft werden, also vor allem sehr junge und eher ältere Fahrer.

Service

Wem die Prüfung solcher Detailfragen zu mühsam ist, der kann sich bei den Verbraucherzentralen oder – als Mitglied – auch beim Bund der Versicherten Entscheidungshilfe holen. Erfahrungsgemäß kann es sich auch lohnen, den bisherigen Anbieter anzurufen und nach besseren Konditionen zu fragen.

Wie kann ich kündigen?

Ist der Versicherer ausgewählt, gilt es Wechselfristen und organisatorische Hindernisse zu beachten: Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein – in der Regel ist das der 30. November. Eine Mail reicht hier nicht. „Mit einem Fax oder einem Einschreiben mit Rückschein sind sie auf der sicheren Seite“, rät Timo Voß, Referent beim Bund der Versicherten (BdV).

Aber auch derjenige, der den Termin verpasst, kann unter Umständen noch wechseln. Wenn sich zum Beispiel die Prämie erhöht, ohne dass der Versicherungsumfang steigt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Manchmal reicht es aber schon, dem Anbieter damit zu drohen: viele Versicherungen zeigen sich kompromissbereit, wenn Kunden anrufen, um sich zu beschweren. Das kann im Vergleich zum stillschweigenden Hinnehmen einer Erhöhung bis zu 160 Euro Unterschied im Jahr machen.

Auch wer sein Auto verkauft oder einen Unfall hatte, kann kündigen.

Nicht vorschnell kündigen

Gekündigt werden sollte jedoch erst, betonen Verbraucherschützer, wenn bereits eine Alternative gefunden ist. Denn zumindest die Kaskoversicherung, die Schäden durch Diebstahl, Hagel, Brand oder Marderbiss (Teilkasko) und selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto (Vollkasko) übernimmt, kann einen Kunden auch ablehnen. Bei der Haftpflicht, die alle Schäden an fremden Autos oder auch Arztkosten für Verletzte ersetzt, muss der Versicherer dagegen jeden akzeptieren. Meist bestätigen die Versicherer den Vertrag noch am gleichen Tag via Mail oder SMS durch die Versicherungsbestätigungsnummer. Sie gilt als Versicherungsnachweis.

Auf was müssen Sie achten? Im Überblick:
Stichtag ist der 30. November Kündigung via Fax oder Einschreiben einreichen.
Wann kündigen? Kündigen Sie erst, wenn schon eine Alternative vorhanden ist.Kaskoversicherungen können Kunden auch ablehnen.
Versicherungsbestätigungsnummer Sie erhalten via Brief, SMS oder E-Mail eine Versicherungsbestätigungsnummer. Diese gilt als Versicherungsnachweis.
Das sollte die Versicherungspolice erfüllen: Die Deckungssumme sollte mindestens 100.000 Euro betragen.Der Schutz sollte auch im Ausland gemietete Fahrzeuge abdecken.
Bei der Kaskoversicherung zu beachten: Grobe Fahrlässigkeit, Schäden durch Wildunfälle oder Zusammenstöße mit Tieren sollten versichert sein.
Werkstattbindung Beachten Sie: Manche Autohersteller verknüpfen die Garantie mit Checks und Reparaturen in Vertragswerkstätten.
Vorsicht bei Sonderrabatten Sonderrabatte können meist nicht zum neuen Versicherer mitgenommen werden.

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