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Exklusiv

Kirchensteuer: Anlegern drohen bei Kirchensteuer keine Verfahren wegen Steuerhinterziehung

Ab dem kommenden Jahr führen Banken und Versicherungen von den Kapitalerträgen ihrer Kunden die Kirchensteuer direkt ab. Bisher können Kirchenmitglieder solche Einnahmen problemlos verschweigen.

Anlegern, die in der Vergangenheit keine Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge abgeführt haben, drohen keine Verfahren wegen Steuerhinterziehung. „Es gibt keinen Straftatbestand der Kirchensteuerhinterziehung“, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums dem Tagesspiegel. „Weltliche Folgen hat das nicht.“ Ab dem kommenden Jahr führen Banken und Sparkassen die Kirchensteuer automatisch ab, bislang können Anleger wählen, ob sie die Kreditinstitute damit beauftragen oder den Ausgleich selbst über ihre Steuererklärung vornehmen. Viele Kirchenmitglieder haben dieses Wahlrecht in der Vergangenheit jedoch dazu genutzt, ihre Kapitalerträge komplett zu verschweigen. So hat die evangelische Kirche im vergangenen Jahr zwar rund fünf Milliarden Euro Kirchensteuer eingenommen, teilte Oberkirchenrat Thomas Begrich der Zeitung mit, von den Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften kämen aber nur 75 bis 100 Millionen Euro.

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