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Wirtschaft: Klagen gegen Stadionfonds von Dortmund Commerzbank-Tochter Täuschung vorgeworfen

Düsseldorf Der Commerzbank-Tochter CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft steht eine Klagewelle ins Haus. Grund: Ihr geschlossener Immobilienfonds Molsiris, dem das Dortmunder Westfalenstadion gehört, die Spielstätte von Borussia Dortmund.

Düsseldorf Der Commerzbank-Tochter CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft steht eine Klagewelle ins Haus. Grund: Ihr geschlossener Immobilienfonds Molsiris, dem das Dortmunder Westfalenstadion gehört, die Spielstätte von Borussia Dortmund. Der Verein war im Frühjahr knapp an einer Pleite vorbeigeschrammt. Gerettet wurde er unter anderem mit einer Reduzierung seiner Mietzahlungen an Molsiris. Im Gegenzug erhielten die Anleger 48 Prozent ihrer Einlage zurückgezahlt. Die auf Anlegerschutzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien Kälberer&Tittel, Rückoldt Ringel Gieschen sowie Ahrens haben nun Strafanzeige gegen die CFB und Molsiris eingereicht. Außerdem haben sie für 14 Mandanten Schadenersatzklagen parat, weitere 36 haben Interesse bekundet.

„Im Prinzip interessiert der BVB uns nicht. Wir wollen Geld von der Commerzbank“, sagte Rechtsanwalt Dietmar Kälberer am Donnerstag in Düsseldorf. Der Fonds sei vor allem von Kleinanlegern gezeichnet worden, viele von ihnen Kunden der Commerzbank: „Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine seriöse Bank ihre Anleger derart misshandeln kann.“ Vor allem geht es um die Darstellung der Finanzlage des BVB im Ausgabeprospekt des Molsiris-Fonds: Dort hieß es, die Borussia schreibe schwarze Zahlen. Diese wurden jedoch nur erreicht, weil der Club zuvor seine Stadionanteile verkauft hatte. Im operativen Geschäft fuhren die Schwarz-Gelben ein dickes Minus ein.

Neu ist ein Vorwurf der Anwälte, die CFB habe auf der Molsiris-Versammlung eine falsche Auskunft gegeben. Damals hieß es, die Anleger hafteten nur mit einem Prozent ihrer Einlage, weil nur diese geringe Summe als Kommanditkapital im Handelsregister eingetragen sei. Das Anwaltskonsortium sagt dagegen, Molsiris selbst habe in einem Schreiben die Rückzahlung an seine Zeichner als „Kommanditeinlage“ bezeichnet. Somit fiele das Geld in eine eventuelle Haftung. Bei der CFB hieß es auf Anfrage: „Die Vorwürfe sind rechtlich nicht haltbar.“ thk/HB

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