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Wirtschaft: Klaus Zapf soll zahlen

Berliner Spediteur will nach Schadenersatzurteil in Berufung gehen

Berlin - Der als Kläger gegen kleinere Aktiengesellschaften aufgefallene Berliner Speditionsunternehmer Klaus Zapf ist vom Landgericht Frankfurt am Main zu Schadenersatz an ein Investmentunternehmen verurteilt worden. Die Richter gingen von einem „rechtsmissbräuchlichem Verhalten“ Zapf aus, der gegen die klagende Gesellschaft, bei der er nur wenige Aktien hielt, prozessiert hatte (Az.: 3-5 O 177/07). Zapf sagte dem Tagesspiegel, er werde in Berufung gehen.

Das Unternehmen Nanoinvests, das inzwischen Real Estate International Investment heißt, konnte in dem Frankfurter Zivilprozess nachweisen, dass durch die langwierige Anfechtungsklage Zapfs eine geplante Kapitalerhöhung der Gesellschaft blockiert worden war und die übrigen Aktionäre dadurch geschädigt wurden. Zapf soll als „Preis“ für eine Klagerücknahme 3500 Bezugsrechte für sich und vier weitere Opponenten gefordert haben, die bislang zusammen nur 53 Anteile hielten. Zapfs Verhalten verstieß laut Urteil gegen das Gleichbehandlungsgebot des Aktiengesetzes und sei deshalb sittenwidrig. Zapf hat dem Unternehmen den schon entstandenen Schaden und alle künftigen Schäden zu ersetzen. Einen genauen Betrag nennt das Urteil nicht. Nach Angaben Zapfs hatte die geplante Kapitalerhöhung ein Volumen von 300 000 Euro.

Eine Klage gegen den ehemaligen Dax-Konzern Altana will Zapf nicht fallen lassen. „Warum sollte ich eine Klage zurückziehen, nur weil ich in einem anderen Fall des Missbrauchs bezichtigt werde“, sagte er dieser Zeitung. „Das sind verschiedene Fälle.“ Zapf und der Altana-Aktionär Pomoschnik Rabotajet GmbH klagen gegen die Verwendung des 4,7-Milliarden- Euro-Gewinns aus dem Verkauf der Pharmasparte von Altana. Der Konzern hatte den Gewinn ausgeschüttet, den Löwenanteil streicht Großaktionärin Susanne Klatten weitgehend steuerfrei ein.Die für den 2. Oktober angesetzte Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht wurde auf den 13. November verschoben. mot/dpa

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