zum Hauptinhalt
Die Telekom hat bei der Erstellung des Börsenverkaufsprospekts keine gravierenden Fehler gemacht, urteilte das Oberlandesgericht.

© dapd

Update

Kleinaktionäre gehen leer aus: Telekom-Aktionäre gehen vor den BGH

Im Musterprozess um die Telekom-Aktien hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch zu Gunsten des Unternehmens entschieden. Die Anleger haben demnach keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Schlappe für die Kleinaktionäre der Deutschen Telekom AG: Die rund 17 000 Kläger gehen im Frankfurter Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang des früheren Staatsunternehmens leer aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Mittwoch in einem Musterprozess entschieden, dass der Börsenverkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt. Die Anleger könnten daher keinen Schadensersatz geltend machen. Der größte Anlegerprozess hatte vor vier Jahren beim Oberlandesgericht begonnen. Die ersten Klagen stammen aus dem Jahr 2001.

Nach ihrer Niederlage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geben sich die klagenden Kleinaktionäre nicht zufrieden. „In diesen Minuten wird die Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht“, erklärte der Anwalt des Musterklägers, Andreas Tilp, am Mittwoch unmittelbar nach der Verkündung des Beschlusses. Er gehe davon aus, dass der BGH die „falsche Entscheidung“ des OLG aufheben werde. (dpa)

Zur Startseite