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Geldwerte Vorteile.

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Koalition ändert Jahressteuergesetz: Mildere Regeln für Betriebsfeste

Zwei Änderungen zugunsten von Arbeitnehmern: Verschärfung der steuerlichen Regeln bei Betriebsveranstaltungen und bei der Erstausbildung werden zurückgenommen.

Im Jahressteuergesetz für 2015 gibt es nach Informationen des Tagesspiegels zwei wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf der Bundesregierung. Zum einen betrifft das die umstrittene Neuregelung zur steuerlichen Anrechnung von Betriebsveranstaltungen. Die Summe, die Arbeitgeber steuerfrei für jeden Arbeitnehmer ansetzen dürfen, wird zwar nicht mehr auf 150 Euro erhöht, wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, sondern bleibt bei 110 Euro. Doch wird die Bemessungsgrundlage so gestaltet, dass sie für die Arbeitnehmer wieder günstiger ausfällt als nach den bisherigen Plänen. Vor allem gilt die Steuerfreiheit der Zuwendung des Arbeitgebers nicht mehr nur für Veranstaltungen (wie etwa Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern), die allen Betriebsangehörigen offen stehen, sondern auch für Veranstaltungen von Betriebsteilen, also Abteilungsfeiern. Steuerfreie Reisekosten werden ebenfalls nicht mehr in die Zuwendung einbezogen.

12 statt 18 Monate

Eine zweite Änderung betrifft die Erstausbildungen. Diese müssen jetzt nicht mehr mindestens 18 Monate dauern, sondern nur noch 12 Monate, um steuermindernd anerkannt zu werden. Dadurch sollen vor allem Ausbildungen für Helfer im Sozial- und Gesundheitsbereich erfasst werden. Damit nahmen die Koalitionsfraktionen Einwände aus der öffentlichen Anhörung in der Vorwoche auf.

Kritik der Grünen

Bei den Grünen stößt derweil auf Unverständnis, dass in dem Gesetz, das eine Reihe von steuerlichen Änderungen zusammenfasst, das steuerliche Existenzminimum für Kinder nicht angepasst und das Kindergeld nicht entsprechend erhöht wird. Die Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus kritisiert, dass damit die letzte Chance verstrichen sei, einen verfassungswidrigen Zustand rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu beseitigen. Laut Paus geht es um eine Erhöhung um 72 Euro, die eigentlich nach dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung geboten sei. Das habe Auswirkungen nicht zuletzt für Alleinerziehende. Denn mit einer Erhöhung des Freibetrags würde auch der Unterhaltsvorschuss höher ausfallen, der sich am Kinderfreibetrag orientiert. Paus weist darauf hin, dass der Unterhaltsvorschuss sich seit 2010 nicht mehr geändert habe.

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