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Wirtschaft: Koalition sät mit Gengesetz Zwietracht

Neue Anbauregeln sollen am Freitag ohne die Union verabschiedet werden – Haftung verschärft

Berlin - In einem rot-grünen Alleingang hat die Koalition die Voraussetzungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen beschlossen. Der Agrarausschuss des Bundestages stimmte am Mittwoch mit rot-grüner Mehrheit für eine überarbeitete Gesetzesvorlage, die in wichtigen Fragen wie der Haftung und dem Standortregister nicht mehr der Zustimmungspflicht des unionsdominierten Bundesrates unterliegt. Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) verteidigte am Mittwoch die Aufsplittung in einen zustimmungsfreien- und einen zustimmungspflichtigen Teil. „Nach der Aufhebung des EU-Zulassungsstopps war es jetzt dringend nötig, Regelungen zu schaffen, die den gentechnikfreien Anbau in Deutschland schützen.“ Der Entwurf soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Zuvor war es im Ausschuss zu einem Eklat gekommen. Weil die Opposition der Meinung war, die zahlreichen Änderungsvorschläge der Koalition seien ihr nicht rechtzeitig am Dienstag zugestellt worden – was Rot-Grün bestreitet – hatte sie am Mittwochmorgen eine Vertagung der Sitzung beantragt, wie Kreise berichteten. Als die rot-grünen Parlamentarier dies ablehnten, verließ die Opposition unter Protest die Ausschusssitzung. Daraufhin konnte die rot-grüne Mehrheit die überarbeitete Gesetzesvorlage mit eigener Mehrheit verabschieden.

Die Ausschussvorsitzende Herta Däubler-Gmelin (SPD) verteidigte das Vorgehen. „Im Herbst beginnt die neue Aussaat – wir mussten einen gemeinsamen Nenner finden.“ Der Verbraucher müsse davor geschützt werden, dass schleichend gentechnisch veränderte Lebensmittel in den Handel kommen. Der Sprecher des Deutschen Bauernverbandes sagte dagegen: „Es gab keinen unmittelbaren Handelsbedarf.“ Bislang sei nur gentechnisch veränderter Mais für den Freilandanbau zugelassen. Der werde aber nur im Frühjahr angebaut. Der umweltpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Paziorek, sprach von einer „absoluten Missachtung des parlamentarischen Beratungsganges.“

Der überarbeitete Entwurf des Gentechnikgesetzes hat die Vorschriften zu Haftung und dem geplanten Standortregister verschärft. Nach Angaben von Künast muss ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, jetzt auch haften, wenn die Ernteerträge eines konventionell arbeitenden Bauern unterhalb des EU-Schwellenwertes von 0,9 Prozent mit gentechnisch veränderten Bestandteilen durchsetzt sind. Das gilt unabhängig vom Verschulden. Die Union hatte dagegen eine verschuldensabhängige Haftung und einen Fonds für strittige Fälle gefordert. Das Standortregister, das gentechnisch bebaute Flächen erfasst, soll nicht mehr nach Gemeinden, sondern nach Grundstücken – und damit detaillierter – geführt werden.

Der zustimmungspflichtige Teil des Gesetzes regelt nur die Regeln zum fachgerechten Anbau und die Überwachung.

Maren Peters

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