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Wirtschaft: Koalition will Gesetz nachbessern

BONN (aho).Die Bundesregierung will offenbar das Gesetz zur Scheinselbständigkeit nachbessern.

BONN (aho).Die Bundesregierung will offenbar das Gesetz zur Scheinselbständigkeit nachbessern.Darauf deuten mehrere Aussagen von Koalitionspolitikern gegenüber dem Tagesspiegel hin.So sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ulla Schmidt, daß zu dem Gesetz "mehr Klarstellung" nötig sei."Wir müssen die große Verunsicherung abbauen, die in der Bevölkerung entstanden ist." Dabei sei noch unklar, ob das Gesetz geändert oder nur neue Verordnungen erlassen würden.Deutlicher wurde der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans Martin Bury."Ich bin fest davon überzeugt, daß das Gesetz geändert wird", sagte er.Viele Existenzgründer hätten massive Probleme bekommen, außerdem sei die Bürokratie für die Betroffenen zu groß: "Wir können nicht eine Gründerkultur fordern und sie dann massiv behindern." Ähnlich denkt die sozialpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Thea Dückert."Für Existenzgründer darf es keine Irritationen mehr geben", sagte sie dem Tagesspiegel.Zuvor hatte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ernst Schwanhold in einem Zeitungsinterview bereits Änderungen angekündigt.Ihm zufolge gehe es nicht mehr darum, ob das Gesetz geändert werde, sondern nur noch wie.

Für Ulla Schmidt, die wie Dückert und Schwanhold der Regierungskommission zur Scheinselbständigkeit angehört, zeichnen sich Änderungen vor allem auf folgenden Feldern ab.So will die Kommission über Lösungen für bestimmte Branchen nachdenken.Außerdem müßten die Besonderheiten einzelner Berufsgruppen und der Existenzgründer berücksichtigt werden.Beispielsweise könnten Gründer schon jetzt ihren Rentenbeitrag für drei Jahre reduzieren, sagte Schmidt.Möglicherweise könnte aber auch der Beitrag für drei bis fünf Jahre ganz entfallen, sagte die Fraktionsvize.Ähnlich denken Bury und Dückert.

Ein weiteres Problem des Gesetzes zur Scheinselbständigkeit ist für Schmidt die Wechselwirkung zwischen Arbeits- und Sozialrecht.Beispielsweise schreckten manche Betriebe jetzt davor zurück, Freiberuflern Aufträge zu erteilen.Würde der Betroffene als Scheinselbständiger eingestuft, müßten die Firmen die Rentenbeiträge übernehmen.Deshalb müßten für Schmidt die Kriterien für die Betroffenen genauer gefaßt werden.Das könne allerdings schwierig werden.Bei manchen Architekturbüros arbeiteten projektbezogene Mitarbeiter völlig frei, bei anderen müßten sie wie festangestellte Arbeitnehmer Urlaubsanträge einreichen und feste Arbeitszeiten einhalten."Da müssen wir zu einer praktikablen Lösung kommen", sagte Schmidt.Ähnlich argumentiert auch die grüne Abgeordnete Dückert: "Wir brauchen mehr Flexibilität bei den Kriterien."

Bislang sieht das Gesetz vier Kriterien zur Scheinselbständigkeit vor, von denen der Betroffene zwei erfüllen muß - dann werden Rentenbeiträge fällig.Dazu gehört, daß er außer Familienangehörigen keine weiteren sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, in der Regel nur für einen Arbeitgeber arbeitet, Weisungen eines Unternehmens unterliegt und nicht selbst als Unternehmer am Markt auftritt.Außerdem gilt seit Januar die Umkehr der Beweislast.Das heißt: Wer zwei der vier Merkmale erfüllt, gilt grundsätzlich als scheinselbständig und muß das Gegenteil beweisen.

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