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Wirtschaft: Koalitionskrach um die Dienstleistungsrichtlinie

Berlin - Die umstrittene EU-Dienstleistungsrichtlinie wird aller Voraussicht nach ein Fall für den Koalitionsausschuss. Am Donnerstagabend soll das höchste Gremium der großen Koalition versuchen, eine gemeinsame Haltung zu vereinbaren, erfuhr das „Handelsblatt“ aus Regierungskreisen.

Berlin - Die umstrittene EU-Dienstleistungsrichtlinie wird aller Voraussicht nach ein Fall für den Koalitionsausschuss. Am Donnerstagabend soll das höchste Gremium der großen Koalition versuchen, eine gemeinsame Haltung zu vereinbaren, erfuhr das „Handelsblatt“ aus Regierungskreisen.

Die Richtlinie soll die Bedingungen regeln, zu denen Unternehmen aus EU-Mitgliedsländern ihre Dienstleitungen innerhalb der Europäischen Union anbieten dürfen. Umstritten ist, ob diese Unternehmen ihre Beschäftigten nach den Bedingungen ihres Herkunftslandes bezahlen sollen – so sieht es die Richtlinie bisher vor – oder ob die Bedingungen des Landes gelten sollen, in dem die Dienstleistung angeboten wird.

Bisher waren Abstimmungsversuche auf Staatssekretärsebene stets an den unterschiedlichen Positionen gescheitert, zuletzt in der vergangenen Woche. Die SPD pocht darauf, dass Dienstleister aus anderen Ländern weitgehend nach deutschen Bedingungen arbeiten müssen. Die Union und das Wirtschaftsministerium dringen dagegen darauf, den Dienstleistungssektor stärker zu liberalisieren.

Die SPD-Parteispitze hat die EU-Richtlinie aber mittlerweile zu einem Topthema erklärt – aus inhaltlichen wie parteitaktischen Gründen. So beschloss das SPD-Präsidium vergangenen Montag sogar, zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund am 11. Februar vor dem Wirtschaftsministerium gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU-Kommission zu demonstrieren. Die SPD will durchsetzen, dass die Bundesregierung in der EU-Abstimmung das in der Richtlinie vorgesehene „Herkunftslandprinzip“ weitgehend kippt. Abgelehnt wird auch ein im Europäischen Parlament diskutierter Kompromiss, der Bereiche wie Gesundheitsdienstleistungen, Wasserversorgung oder Zeitarbeitsfirmen ausnehmen würde

„Das Herkunftslandprinzip darf nur bei der Zulassung gelten“, fordert die für Europa zuständige SPD–Fraktionsvorsitzende Angelica Schwall-Düren kategorisch. „Bei der Ausübung sowie bei der Kontrolle muss das Recht des Ziellandes gelten“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Dies sei nicht nur wichtig, um wegen des enormen Lohngefälles zu Osteuropa einen unfairen Wettbewerb zu verhindern. „Es ist auch die einzige Möglichkeit, eine neue riesige Bürokratie zu verhindern.“ Es sei undenkbar, die Kontrolle dem Land zu übertragen, in dem die Dienstleistung erbracht werde, wenn dabei 25 verschiedene nationale Regelungen beachtet werden müssten. ink/str/HB

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