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Wirtschaft: Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wird von den Bundesländern auf das Einkommen einer Körperschaft erhoben (siehe Bericht Seite 19). Als Körperschaft bezeichnet man eine GmbH, eine Aktiengesellschaft und alle übrigen juristischen Personen, die – im Gegensatz zu Personengesellschaften – unter diese Regelung fallen.

Die Körperschaftsteuer wird von den Bundesländern auf das Einkommen einer Körperschaft erhoben (siehe Bericht Seite 19). Als Körperschaft bezeichnet man eine GmbH, eine Aktiengesellschaft und alle übrigen juristischen Personen, die – im Gegensatz zu Personengesellschaften – unter diese Regelung fallen. Die Erhebung der Körperschaftsteuer ist dem System der Einkommenssteuer für Privatpersonen ähnlich – in beiden Fällen wird eine Abgabepflicht auf das jährliche Einkommen erhoben. Von der Steuer ausgenommen sind Parteien und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Senkung der Steuersätze im Zuge der Steuerreform 2000 hatte bei den Kommunen zu Einnahmeausfällen geführt. Über die Pläne der rotgrünen Regierung zur Reform der Steuer wird im Vermittlungsausschuss verhandelt. jug

LEXIKON

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