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Kohlendioxidspeicherung: Im Prinzip und im Detail

Umweltschützer und Industrie streiten über die Kohlendioxidspeicherung – das Gesetz ist weniger strittig. Es könnte demnächst Realität werden.

Berlin - Das Gesetz über die Kohlendioxidspeicherung könnte am kommenden Mittwoch im Kabinett ziemlich geräuschlos auf den Weg gebracht werden. Das ist angesichts des kontroversen Themas erstaunlich. Mit dem Gesetz soll die Abscheidung von Kohlendioxid (CO2), sein Transport und seine unterirdische Lagerung geregelt werden. Nachdem sich Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium in gemeinsamer Federführung auf einen Entwurf geeinigt hatten, ging alles ganz schnell. Wenige Tage später fand bereits eine Verbändeanhörung statt. Die inzwischen vorliegenden Stellungnahmen von Umweltschützern und Industrie lassen eine kurze Debatte erwarten.

Zwar streiten sich Umweltschützer und Industrie immer noch über den Nutzen der Technologie. Mit dem Gesetzentwurf haben die meisten jedoch wenig Probleme. Ausnahme ist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der die Technik zur Abscheidung und unterirdischen Lagerung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, kurz: CCS) für völlig überflüssig hält. Deshalb lehnt er das Gesetz auch rundheraus ab. „Dieses Gesetz dient den Interessen der großen Stromkonzerne“, heißt es in der BUND-Stellungnahme. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht das ähnlich. „Sein zentrales Ziel ist es, das Überleben der Kohle-Verstromung zu sichern und den Kohlekonzernen RWE und Vattenfall zu Diensten zu sein“, kritisiert DUH-Geschäftsführer Rainer Baake.

Die Umweltstiftung WWF macht es sich da schon schwerer. Angesichts der derzeitigen Emissionstrends – jährlich steigen die Treibhausgasemissionen um eine Milliarde Tonnen – schreibt WWF- Klimachefin Regine Günther, „führt an einer schnellen Markteinführung kein Weg mehr vorbei“. Für sie gibt es zwei Gründe, „CCS als Option zur CO2-Minderung“ einzubeziehen. Zum einen hat der Prozess des Klimawandels ein deutlich schnelleres Tempo, als es der Weltklimarat (IPCC) in seinem Gutachten 2007 noch beschrieben hat. Um die Folgen dieser Veränderung in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, müssten alle Möglichkeiten zur Emissionsminderung genutzt werden, meint Günther. Zudem könnte die CCS-Technologie, wenn sie bei Biomassekraftwerken angewandt würde, der Atmosphäre sogar CO2 entziehen. Die grüne Bundestagsfraktion versucht einen Mittelweg. Vergangene Woche befürwortete sie, „einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der ermöglicht, die CCS-Technologie kritisch zu prüfen und großtechnisch zu erproben“, um Gefahren für Mensch und Umwelt abschätzen und ausschließen zu können.

Ganz anders ist die Stimmung in der Industrie. Dort heißt es, man sei mit dem Gesetzentwurf „nicht unzufrieden“. Der Lobbyverband IZ-Klima, der sich für die Einführung der CCS-Technologie einsetzt, bittet lediglich darum, die Bundesregierung möge doch den existenziellen Nutzen von CCS noch etwas besser begründen.

Der Energiekonzern Vattenfall versprach weitere Investitionen in die Technologie. 2008 startete der Konzern bereits eine Pilotanlage zur CO2-Abscheidung beim Kohlekraftwerk Schwarze Pumpe. Rund 50 Millionen Euro sollen in die Planung einer Demonstrationsanlage in Jänschwalde fließen, für die sich Vattenfall Projektmittel von der Europäischen Union erhofft. Bis dahin soll es auch einen Kohlendioxid-Speicher und eine Pipeline dorthin geben. Die Gesamtkosten für die Anlage schätzt Vattenfall auf eine Milliarde Euro. EnBW hingegen sieht sich im Nachteil, weil die „meisten geeigneten Speicher in Norddeutschland liegen“, wie Sprecher Dirk Ommeln sagt. Das Unternehmen wünscht sich deshalb von der Bundesregierung „Ausgleichsmaßnahmen etwa im Pipelinebau“.

Im Detail haben dann beide Seiten doch noch ein paar Wünsche an das Gesetz. So schlägt Regine Günther vom WWF vor, während der Demonstrations- und Erprobungsphase der Technologie einen „unterirdischen Flächennutzungsplan“ zu erarbeiten. Nur so könnten Nutzungskonkurrenzen mit der Geothermie oder Druckluftspeichern, in denen erneuerbar erzeugte Energie zwischengelagert werden könnte, vermieden werden. Der Interessenverband der beiden Braunkohle-Konzerne, RWE und Vattenfall, der Bundesverband Braunkohle, zielt mit seinen Verbesserungsvorschlägen darauf, die Haftungszeiträume und -risiken für die Unternehmen klein zu halten. Während es im Gesetzentwurf heißt, ein Kohlenstoffspeicher diene „dann dem Wohl der Allgemeinheit, wenn die dauerhafte Speicherung einen nachhaltigen und wirksamen Beitrag“ zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit leiste, wünscht sich der Braunkohleverband, dass die Speicherung prinzipiell der Allgemeinheit dient.

Ein kühnes Versprechen. Denn bisher weiß keiner, ob die Technologie wirklich funktionieren wird und ob sie nicht doch viel zu teuer wird.

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