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Wirtschaft: Kommission zur Reform der Mitbestimmung scheitert

Berlin - Die Biedenkopf-Kommission zur Reform der Mitbestimmung ist geplatzt. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sagte am Montag auf einem Kongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin, man habe sich wegen der „harten Haltung der Arbeitgeber“ nicht einigen können.

Berlin - Die Biedenkopf-Kommission zur Reform der Mitbestimmung ist geplatzt. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sagte am Montag auf einem Kongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin, man habe sich wegen der „harten Haltung der Arbeitgeber“ nicht einigen können. Biedenkopf werde nun gemeinsam mit den zwei Wissenschaftlern der Kommission im Dezember einen Vorschlag für den Gesetzgeber machen.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte vor rund zwei Jahren den früheren sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf mit der Leitung einer Kommission beauftragt, um Reformvorschläge zu erarbeiten, damit „das bewährte System der deutschen Mitbestimmung bewahrt und in Europa gesichert werden kann“, wie es damals hieß. Biedenkopf zur Seite standen acht Personen: Für die Arbeitgeber die Präsidenten von BDI und BDA, Jürgen Thumann und Dieter Hundt, sowie der frühere Daimler-Chrysler-Finanzvorstand Manfred Gentz; für die Arbeitnehmer DGB-Chef Michael Sommer, der erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, sowie Günter Reppien, der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der RWE Power AG in Lingen. Als Wissenschaftler wurden Wolfgang Streeck vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung und der frühere Bundesarbeitsrichter Helmut Wißmann berufen.

In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist vom „Erfolgsmodell der deutschen Mitbestimmung“ die Rede, das aber „mit globalen und europäischen Herausforderungen Schritt halten muss“. Die Kommission sollte deshalb „Vorschläge für eine europataugliche Weiterentwicklung der deutschen Unternehmensmitbestimmung erarbeiten“. Die Regierung wollte dann die „einvernehmlich erzielten Ergebnisse der Kommission aufgreifen“ und gegebenenfalls „Anpassungen der nationalen Unternehmensmitbestimmung vornehmen“.

Bei der Unternehmensmitbestimmung geht es im Kern um die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, die im Mitbestimmungsgesetz von 1976 geregelt ist. Der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften muss danach paritätisch von Vertretern der Kapital- und der Arbeitnehmerseite besetzt werden. Falls es zu einer Pattsituation kommt, hat der Aufsichtsratsvorsitzende, in der Regel ein Vertreter der Kapitalseite, ein Doppelstimmrecht. Letzteres wollen die Gewerkschaften kippen. Die Arbeitgeber wiederum wollen die Parität abschaffen und den Arbeitnehmern nur noch ein Drittel der Plätze im Aufsichtsrat einräumen.

Durch die Regelung von Fusionen und die Einrichtung der sogenannten Europa AG gibt es in der EU seit geraumer Zeit die Möglichkeit, das deutsche Mitbestimmungssystem zu umgehen. Deshalb befürchten einige Gewerkschafter, dass sich das EU-Recht mit einer deutlich schwächeren Mitbestimmung auch in Deutschland durchsetzt.

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