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Wirtschaft: Kommunen sollen Geld vom Arbeitsamt erhalten können

Rot-Grün kommt Union bei Betreuungsleistungen entgegen

Berlin (ce/bib). Im Streit um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zeichnet sich eine Lösung zwischen Regierung und den UnionsLändern ab. Bei einem Gespräch näherten sich Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sowie Fachpolitiker beider Seiten am Freitag in wichtigen Detailfragen an. Grünen-Fraktionsvize Thea Dückert zeigte sich im Anschluss an das Treffen zuversichtlich, dass bis zum 3. März eine Vorlage für das Kabinett erstellt werden könne, die auch die Union mittragen werde.

Beide Parteien stehen unter Zeitdruck: Noch im Sommer sollen sich alle kreisfreien Städte und Landkreise entscheiden, ob sie sich in Eigenregie um die Langzeitarbeitslosen kümmern wollen, oder dies den Arbeitsämtern überlassen wollen. Im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hatten sich Regierung und Opposition kurz vor Weihnachten darauf verständigt, dass die Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zusammengelegt wird. Die rund zwei Millionen Betroffenen sollen ab 2005 in Job Centern betreut werden. Die Union wollte die Verantwortung bei den Kommunen ansiedeln, die Regierung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Als Kompromiss entstand das „Optionsmodell“, das den Kommunen die Möglichkeit lässt, die Aufgabe alleine in die Hand zu nehmen. Strittig war bis zuletzt, wie das juristisch funktionieren soll. Laut Grundgesetz darf der Bund den Kommunen nicht direkt das Geld für bestimmte Leistungen erstatten.

Hessens Ministerpäsident Koch sagte dem Tagesspiegel, in der Gesprächsrunde seien die Chancen gestiegen, dass sich Bundesregierung und Länder beim Optionsmodell zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch die Kommunen einigen würden. Seine Hoffnung speise sich insbesondere aus der grundsätzlichen Bereitschaft des Bundes, eine Grundgesetz-Änderung vorzunehmen, so dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Kommunen das Geld für die Betreuung direkt erstatten könne. Die Grünen-Fraktionsvize Dückert sagte dem Tagesspiegel, dafür solle ein neuer Absatz an Paragraf 106 des Grundgesetz angefügt werden.

„Erheblichen Diskussionsbedarf“ sieht Koch allerdings noch bei der Frage, wie viel Geld den Kommunen von der BA zur Verfügung gestellt wird. Dückert kündigte an, dass Kommunen und Arbeitsämter ihre Budgets nach dem gleichen Schlüssel zugeteilt bekommen sollten. Die Kommunen müssten sich außerdem in einem Benchmarking dem Vergleich stellen.

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