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Wirtschaft: Konkurrenten sollen Google bewerten

EU informiert über Zugeständnisse des Konzerns.

Brüssel - Im Wettbewerbsstreit mit Google bittet die EU-Kommission die Konkurrenten des Internetkonzerns um ihre Einschätzung. Google hatte im laufenden Kartellverfahren Änderungen bei der Anzeige von Online-Suchergebnissen angeboten. Über diese neuen Zugeständnisse hat die Brüsseler Behörde am Montag andere Anbieter informiert, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Damit wendet sich Brüssel unter anderem an jene Firmen, die sich über Google beschwert hatten.

Die EU-Behörde hatte das Kartellverfahren 2010 gegen den US-Konzern eröffnet. Google droht eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Unternehmen in seinen Suchergebnissen eigene Dienste bevorzugt und Mitbewerber wie Microsoft benachteiligt. Google hat in europäischen Ländern zum Teil über 90 Prozent Marktanteil bei der Internet-Suche.

Der Suchkonzern und die EU-Kommission ringen nun um eine Lösung, die Googles Konkurrenten mehr Raum gibt. Im Juli hatte Wettbewerbskommissar Almunia noch einmal deutliche Nachbesserungen von Google verlangt. Anfang Oktober lag ein neues Angebot auf dem Tisch, seither haben beide Seiten letzte Details ausgearbeitet.

So sollen Nutzer von Googles Online-Suche künftig zum Beispiel darauf hingewiesen werden, dass die Suchmaschine bei der Schlagwortsuche eigene Dienste bevorzugt, wie etwa Restaurantführer oder Reise-Informationen. Drei solcher konkurrierenden Dienste sollen dem Vorschlag zufolge bereits unter den ersten Suchergebnissen angezeigt werden – in einer eigenen Querleiste. Wenn sich diese Angebote zu Geld machen lassen, müssen die Interessenten Google für die Anzeige Gebühren zahlen, erklärte die EU-Kommission.

Etwas mehr als 100 betroffene Unternehmen haben nun vier Wochen Zeit, die nachgebesserten Zugeständnisse zu bewerten. Almunia hatte Anfang Oktober erklärt, bis zum Frühjahr könnte eine Einigung stehen. Dies sei weiterhin möglich, hieß es aus der EU-Kommission. Die Änderungen würden für fünf Jahre gelten. dpa

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