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Wirtschaft: Konkurrenzklausel ist verfassungswidrig

KARLSRUHE (ADN).Im Verfassungsstreit um die Zahlung von Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitslosen, die von der sogenannten Konkurrenzklausel betroffen sind, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt den Arbeitgebern Recht gegeben.

KARLSRUHE (ADN).Im Verfassungsstreit um die Zahlung von Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitslosen, die von der sogenannten Konkurrenzklausel betroffen sind, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt den Arbeitgebern Recht gegeben.Die strittige Regelung im Sozialgesetzbuch als auch deren Vorgängerin, wonach Arbeitgeber von der Bundesanstalt für Arbeit gezahlte Beträge erstatten müssen, sofern ein Arbeitsloser aufgrund der Konkurrenzklausel in seiner beruflichen Tätigkeit für eine bestimmte Zeit beschränkt ist, ist verfassungswidrig und muß spätestens bis zum 1.Januar 2001 durch eine verfassungsgemäße ersetzt werden.Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, ist die Erstattungsregelung wegen Verstoßes gegen die Berufsfreiheit mit dem Grundgesetz unvereinbar.Sie sei zudem unverhältnismäßig, weil der Gesetzgeber mit der Kostenerstattungspflicht den Arbeitgeber mit allen Vermittlungsrisiken des Arbeitsmarktes belaste.

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