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Wirtschaft: Kontrollmitteilung

Einkommen aus Aktienanlage oder Wertpapieren konnten bislang nur dann versteuert werden, wenn der Steuerpflichtige seine Zinsen und Dividenden auch gegenüber seinem Finanzamt angab. Nur bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung hatte der Staat die Möglichkeit, bei den Banken Einsicht in die Konten ihrer Kunden zu bekommen.

Einkommen aus Aktienanlage oder Wertpapieren konnten bislang nur dann versteuert werden, wenn der Steuerpflichtige seine Zinsen und Dividenden auch gegenüber seinem Finanzamt angab. Nur bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung hatte der Staat die Möglichkeit, bei den Banken Einsicht in die Konten ihrer Kunden zu bekommen. Zwar sollen die Banken nach dem Willen der Regierung künftig die Vermögenserträge pauschal mit 25 Prozent versteuern. Trotzdem beharrt der Finanzminister auf Kontrollmitteilungen (siehe Bericht Seite 15). Darin teilen die Banken den Finanzämtern automatisch mit, welcher Kunde Einnahmen aus der Geldanlage erzielt hat. Kontrollmitteilungen gibt es schon heute, wenn die Steuerprüfer beispielsweise entdecken, dass ein Bürger „vergessen“ hat, Einnahmen anzugeben. fo

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