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Wirtschaft: Kontrollmitteilungen

Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter sollen weiterhin eingeführt werden, obwohl die Abgeltungssteuer für Zinserträge eine Pauschalsteuer ist. Noch ist zwar nicht klar, was genau in den Mitteilungen stehen soll, wie genau die Informationen über die Erträge des einzelnen Sparers aus Zinseinkünften, Aktienverkäufen oder Dividenden aufgeführt werden sollen – und wie oft.

Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter sollen weiterhin eingeführt werden, obwohl die Abgeltungssteuer für Zinserträge eine Pauschalsteuer ist. Noch ist zwar nicht klar, was genau in den Mitteilungen stehen soll, wie genau die Informationen über die Erträge des einzelnen Sparers aus Zinseinkünften, Aktienverkäufen oder Dividenden aufgeführt werden sollen – und wie oft. Für die Bundesregierung ist aber klar, dass sie nicht auf die Einführung dieses Instruments verzichten will: Nur mit mehreren Maßnahmen, darunter die Kontrollmitteilungen, sei es möglich, genügend Druck auf Steuersünder auszuüben. Insbesondere bei Schwarzgeld im Ausland steige nun die Gefahr, vom Fiskus entdeckt zu werden, und damit der Anreiz, wieder steuerehrlich zu werden.

Die Banken, die die Mitteilungen nach eigenen Angaben Milliarden kosten würden, sehen das anders. Beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist zu hören: „Für uns sind die Pläne nicht mehr nachvollziehbar.“ Ähnlich äußert sich auch der Deutsche Sparkassen und Giroverband. Am liebsten hätten die Banken, die Abgeltungssteuer würde nicht nur für Zinserträge, sondern auch für Gewinne aus Aktiengeschäften und Dividenden gelten, die jetzt noch über die individuelle Einkommensteuer belastet werden sollen. Dann gäbe es gar keinen Grund mehr für Kontrollmitteilungen.

Einige Banker mutmaßen hinter vorgehaltener Hand, die Bundesregierung habe es sich beim Thema Kontrollmitteilungen ohnehin mit der Finanzwirtschaft verdorben. Jetzt ziehe sie die Einführung durch, auch wenn die Mitteilungen zurzeit vielleicht nicht nötig wären. Aber sie könnten als Datengrundlage zum Beispiel für eine zukünftige Vermögensteuer dienen. hop

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