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Korruptionsaffäre: Widerstand bei Siemens gegen "aggressives Vorgehen der Fahnder"

Die Betriebsräte bei Siemens schlagen Alarm: Zur Aufklärung der Schmiergeldaffäre durchkämmen externe Fahnder den Konzern - offenbar ohne Rücksicht auf den Datenschutz.

Siemens-Betriebsräte haben vor Rechtsverstößen bei der Aufarbeitung der Korruptionsaffäre gewarnt. Ein Siemens-Sprecher bestätigte einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", wonach der Betriebsrat in einem Brief auf die Einhaltung des Datenschutzes poche. "Sowohl Vorstand als auch Betriebsrat ist an der Aufklärung der Korruptionsvorwürfe gelegen", sagte der Sprecher und ergänzte: "Dabei wurden und werden selbstverständlich Persönlichkeitsrechte und Datenschutz eingehalten." Man arbeite eng mit den zuständigen Behörden zusammen.

Dem Bericht zufolge sehen die Arbeitnehmervertreter die Gefahr, dass durch den Einsatz externer Anwälte und Berater sensible Mitarbeiter-Daten nach außen gelangen. Siemens hat die US-Kanzlei Debevoise & Plimpton mit internen Untersuchungen betraut. Damit wollte der Konzern Ermittlungen der gefürchteten US-Börsenaufsicht SEC zuvorkommen. Seit Ende vergangenen Jahres durchforsten die Anwälte den Konzern. Dabei werden sie von Experten der Prüfgesellschaft Deloitte Touche Tohmatsu unterstützt.

Mittlerweile gebe es Widerstand gegen das "aggressive Vorgehen von Fahndern im Konzern". Ohne konkrete Vorwürfe verleibten die externen Ermittler sich Daten über Entwicklungschancen, Mitarbeiterbeurteilungen und Einkommen ganzer Abteilungen und Gesellschaften ein, heißt es in dem SZ-Bericht unter Berufung auf den Betriebsrat weiter. "Der Gesamtbetriebsrat hat konkrete Hinweise, dass die Firma Deloitte Touche Tohmatsu personenbezogene Daten von Siemens-Mitarbeitern anderer Länder übertragen bekommen hat", zitiert die Zeitung aus dem Brief. "Dies ist in Deutschland nicht rechtmäßig." Und weiter: "Wir fordern Sie daher auf, keine personenbezogenen Daten an Externe, wie zum Beispiel Deloitte Touche Tohmatsu zu übertragen." Dem Bericht zufolge will der Betriebsrat gegen das Prozedere notfalls rechtlich vorgehen. (mit dpa)

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