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Wirtschaft: Kostenlose Mitversicherung wird überprüft

Rürup-Kommission soll versicherungsfremde Leistungen von Krankenkassen begutachten. Einsparungen in Milliardenhöhe möglich

Berlin (ce). Die Bundesregierung prüft, in Zukunft Leistungen wie die beitragsfreie Familienmitversicherung, das Mutterschaftsgeld und das Sterbegeld aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen. Einen entsprechenden Prüfauftrag hat nach Informationen des Tagesspiegel die RürupKommission zur Reform der sozialen Sicherungssysteme erhalten. Sollten diese so genannten versicherungsfremden Leistungen stattdessen über Steuern finanziert oder gestrichen werden, könnte die GKV bis zu fünf Milliarden Euro sparen.

Wenn die GKV außerdem nicht mehr die Zuzahlungen bei Medikamenten für soziale Härtefälle übernehmen müsste, ließen sich weitere 1,3 Milliarden Euro einsparen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte am Wochenende angekündigt, den gesamten Bereich der Zuzahlungen zu überarbeiten. „Gesellschaftliche Aufgaben müssen über Steuern finanziert werden“, fordert auch Heinz Stapf-Finé, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Nach einer Faustformel senken Einsparungen von 7,5 Milliarden Euro in der GKV die Krankenkassenbeiträge um etwa einen Prozentpunkt. Das Ergebnis des entsprechenden Prüfauftrages an die Rürup-Kommission sei offen, hieß es am Montag.

Noch in diesem Herbst will die Bundesregierung nach Informationen dieser Zeitung einen Teil der Vorschläge der Rürup-Kommission als Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Im Sommer soll die Kommission unter Leitung des Wirtschaftsweisen Bert Rürup Ideen präsentieren, wie sich die Sozialsysteme auch langfristig finanzieren lassen. Aus Regierungskreisen hieß es, die Reform des Gesundheitswesens habe Vorrang vor den anderen Sozialreformen. Auf der Agenda des Expertengremiums stehen auch die Reform der Renten- und der Pflegeversicherung.

Damit beschleunigt Rot-Grün das Tempo. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wolle in dieser oder der kommenden Woche – und damit noch vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen – Eckpunkte für eine Strukturreform vorlegen, hieß es im Ministerium. Zum 1. Januar 2004 soll die Gesundheitsreform umgesetzt sein. Zum Jahreswechsel oder in den ersten Monaten des Jahres könnten dann darüber hinaus die ersten Rürup-Gesetze in Kraft treten, welche die Einnahmen der Sozialsysteme stabilisieren sollen. Zeitdruck besteht auch deshalb, weil die EU-Kommission angesichts der drohenden Haushaltslöcher bis zum 21. Mai konkrete Reformpläne der Bundesregierung sehen will, die Einsparungen in den Sozialsystemen bewirken könnten. Der Kommissionspräsident Bert Rürup hat sich zum Ziel gesetzt, mit seinem Reformpaket die Beitragslast der Krankenversicherung kurzfristig um zehn Prozent zu senken.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) kündigte am Montag an, sein Land werde wegen des Eilgesetzes zur Dämpfung der Gesundheitsausgaben das Bundesverfassungsgericht anrufen. Teufel sagte in Stuttgart, das Beitragssicherungsgesetz hätte entgegen der Auffassung der Bundesregierung die Zustimmung der Länder im Bundesrat benötigt. Das Gesetz sieht unter anderem Zwangsrabatte für die Pharmaindustrie und eine Honorar-Nullrunde für Ärzte und Krankenhäuser vor.

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