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Wirtschaft: Kraftwerks-Betreibern droht Verfahren

Den Betreibern ostdeutscher Kraftwerke droht wegen angeblicher Absprachen zur Ablagerung von Abfällen ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot. Betroffen sind die Unternehmen Eon, RWE, Laubag, Mibrag, Veag und das Entsorgungsunternehmen Mueg.

Den Betreibern ostdeutscher Kraftwerke droht wegen angeblicher Absprachen zur Ablagerung von Abfällen ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot. Betroffen sind die Unternehmen Eon, RWE, Laubag, Mibrag, Veag und das Entsorgungsunternehmen Mueg. Hintergrund ist die Ablagerung großer Mengen von Rauchgasentschwefelungsabfällen in Tagebaurestlöchern in den neuen Ländern. Die Abfälle müssen laut Gesetz verwertet werden. Da die Transportkosten jedoch zu hoch waren, trafen die Betreiber der ostdeutschen Kraftwerke offenbar Absprachen zur Ablagerung im Osten. Benachteiligt wurden mittelständische Firmen, die im Osten Anlagen zur Verwertung der Abfälle errichteten und wegen Nicht-Auslastung den Betrieb einstellen mussten.

kin, HB

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