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Wirtschaft: Krankenkassen gehen auf Betriebsrentner zu

Musterverfahren sollen rechtliche Klarheit bringen / Commerzbank zahlt weiterhin zusätzliche Altersversorgung

Berlin (hej). Sozialverbände und Krankenkassen haben sich auf Musterverfahren geeinigt, mit denen die umstrittene Verdopplung der Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentner gerichtlich überprüft werden soll. Wie die Verbände am Freitag mitteilten, soll damit die Flut von Klagen und Widersprüchen gegen die Neuerung der Gesundheitsreform kanalisiert werden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sicherten den Betriebsrentnern zu, dass sie eine höchstrichterliche Entscheidung auf alle Betroffenen anwenden wollen, nicht nur auf die Kläger.

Versicherte, die keinen Beitragsbescheid von ihrer Kasse bekommen haben, bräuchten keinen Widerspruch einzulegen. Das gelte vor allem für die Rentner, deren Beiträge von der Zahlstelle der Versorgungsbezüge abgeführt werden. Hat die Kasse dagegen – wie etwa bei den freiwillig Versicherten – einen Beitragsbescheid verschickt, müssen die Rentner Widerspruch erheben. Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung, müssen die Betroffenen innerhalb eines Monats handeln, sonst innerhalb eines Jahres.

Sieben unterschiedliche Fallgruppen wollen Verbände und Kassen vor die Sozialgerichte bringen: die klassischen Betriebsrenten aus Pensionsfonds, -kassen sowie die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL); die Zusatzrenten bei Selbstständigen aus Versorgungseinrichtungen, die pflichtversicherten Pensionäre, deren Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1989 liegt; die Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen, rein arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrenten, Beitragserhöhungen für freiwillig Versicherte sowie Sonderregeln für Pensionäre.

Die FDP will im Bundestag beantragen, dass die umstrittene Neuregelung zurückgenommen wird. Die Finanznot der Krankenkassen dürfe nicht dazu führen, dass rückwirkend in die zusätzliche Altersvorsorge der Menschen eingegriffen werde, sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele. Dem widersprach der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Rainer Wend (SPD). „Das Paket bleibt zu“, sagte er dem Tagesspiegel. Wer eine Nachbesserung fordert, müsse sagen, wo die 1,6 Milliarden Euro herkommen sollen, die den Kassen jetzt von den Betriebsrentnern zusätzlich zufließen. Außerdem sei es falsch, das Gesundheitspaket wieder aufzuschnüren. „Wenn man bei den Betriebsrenten korrigiert, warum dann nicht auch bei der Praxisgebühr“, gab Wend zu bedenken.

Bei der Commerzbank ist der Streit um die firmeneigene Betriebsrente beigelegt. Vorstand und Betriebsrat einigten sich am Freitag auf ein neues Modell zur betrieblichen Altersvorsorge. Die ursprünglich vom Konzern verkündete Abschaffung der Betriebsrente ist damit rückgängig gemacht worden, betonte der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats, Uwe Tschäge: „Wir waren angetreten, um die Betriebsrente als wichtige Säule der Altersvorsorge zu erhalten. Dieses Ziel konnten wir erreichen“, erklärte Tschäge.

An die Stelle der bisherigen drei betrieblichen Versorgungswerke werde eine einheitliche beitragsbezogene Regelung treten, teilte die Commerzbank mit. Erworbene Anwartschaften werden übertragen. Das neue System soll 2005 starten, die Beiträge zur Betriebsrente werden sich dann am versorgungsfähigen Jahresentgelt ausrichten. Die Kündigung des bisherigen Betriebsrentensystems hatte am Jahresanfang für erhebliche Aufregung gesorgt, weil der Vorstand sich selbst bei den Kürzungen ausgespart hatte.

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