zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Krankenkassen: Versicherte können ihre Kasse jetzt leichter wechseln

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat die Wahl - zwischen der örtlichen AOK, einer Ersatz-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse. Voraussetzung: Die Kassen müssen sich für Berliner Kunden geöffnet haben.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat die Wahl - zwischen der örtlichen AOK, einer Ersatz-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse. Voraussetzung: Die Kassen müssen sich für Berliner Kunden geöffnet haben.

Ganzjährige Kündigung: Zum 1. Januar 2002 hat der Gesetzgeber den Kassenwechsel erleichtert. Konnten Pflichtversicherte (Monatsverdienst bis 3375 Euro) früher nur jeweils zum 30. September kündigen, können sie das nun das ganze Jahr über tun. Wie freiwillig Versicherte können jetzt auch Pflichtmitglieder ihre Kasse mit einer Frist von zwei Monaten verlassen. Kündigt man im April, wird die Kündigung zum 30. Juni wirksam, und man ist vom 1. Juli an Mitglied der neuen Kasse. Danach kann man jedoch erst wieder nach 18 Monaten wechseln.

Kündigung nach Beitragserhöhungen: Erhöht die Krankenkasse die Beiträge, können die Versicherten ebenfalls mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen - direkt im Anschluss an die Erhöhung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt. Dieses Recht besteht auch während der 18-monatigen Bindungsfrist.

Verfahrensregeln: Die alte Kasse ist verpflichtet, die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Die neue Kasse nimmt Sie auf, wenn Sie die Kündigungsbestätigung der anderen Krankenkasse vorlegen und stellt Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus. Der Kassenwechsel wird aber nur wirksam, wenn Sie die Bescheinigung der neuen Kasse innerhalb der Kündigungsfrist den zur Meldung verpflichteten Stellen - Arbeitgeber, BfA - vorlegen. Versäumen Sie das, bleiben Sie Mitglied der alten Kasse. Bei freiwillig Versicherten tritt die Kündigung dagegen schon in Kraft, wenn sie bei der alten Kasse eingeht.

Beitragsvergleich: Die aktuellen Preise der gesetzlichen Kassen können Sie unserer Tabelle entnehmen. Eine vollständige Liste erhalten Sie gegen eine Gebühr von einem Euro bei der Verbraucherzentrale Berlin, per Faxabruf von der Stiftung Warentest (0 19 05 / 100 10 86 39, 62 Cent pro Minute) oder im Internet unter www.billiger-krankenversichert.de .

Service: Besonders Betriebs- und Innungskassen sind oft nur telefonisch oder schriftlich zu erreichen. Wer auf eine persönliche Anlaufstelle nicht verzichten mag, sollte dieses berücksichtigen. hej

Die Verbraucherzentrale Berlin bietet eine Patientenberatung an: telefonisch unter der Rufnummer 01 90 / 88 77-14, Kosten: 1,86 Euro pro Minute; persönliche Beratungstermine (Kosten: 7,50 Euro) kann man unter 0 30 / 214 85-260 verabreden.

Zur Startseite